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Arbeitsverhältnisse für transnationale Live-in-Care. Handlungsempfehlungen aus arbeitsrechtlicher Sicht
Als ‚Live-in-Care‘ bezeichnet man die Beschäftigung von Pendelmigrantinnen für Betreuungsaufgaben in deutschen Haushalten, bei denen die meist aus mittel- und osteuropäischen Ländern stammenden Frauen für die Zeit der Betreuung im Haushalt leben. Die Beschäftigten befinden sich dabei in großer Abhängigkeit und Prekarität. Interessenvertretungen der Beschäftigten, Arbeitgeber und Pflegebedürftige sind sich in der Kritik der Strukturprobleme dieser Arbeit im Wesentlichen einig. Diese brauchen größere Rechtssicherheit hinsichtlich ihres arbeitsrechtlichen Schutzes. In den typischen Konstellationen von Live-in-Care sind die deutschen arbeitsrechtlichen Mindeststandards anzuwenden. Insofern bedarf es einer rechtlichen Vermutung (Unterstellung), dass die Leistung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und nicht in Selbstständigkeit erbracht wird. Darüber hinaus müssen Arbeitszeitaufzeichnungen vorgesehen und Beratungsstrukturen mit Blick auf transnationale Rechtsdurchsetzungsstrategien gestärkt werden.
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Eva Kocher: Arbeitsverhältnisse für transnationale Live-in-Care. Handlungsempfehlungen aus arbeitsrechtlicher Sicht

Prof. Dr. Eva Kocher leitet das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies (C*LLaS) an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht und in der interdisziplinären Rechtsforschung.