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Arbeitsverhältnisse für transnationale Live-in-Care. Handlungsempfehlungen aus arbeitsrechtlicher Sicht

Als ‚Live-in-Care‘ bezeichnet man die Beschäftigung von Pendelmigrantinnen für Betreuungsaufgaben in deutschen Haushalten, bei denen die meist aus mittel- und osteuropäischen Ländern stammenden Frauen für die Zeit der Betreuung im Haushalt leben. Die Beschäftigten befinden sich dabei in großer Abhängig­keit und Prekarität. Interessenver­tretungen der Beschäftigten, Arbeitgeber und Pflegebedürftige sind sich in der Kritik der Strukturprobleme dieser Arbeit im Wesentlichen einig. Diese brauchen größere Rechtssicherheit hinsichtlich ihres arbeitsrechtlichen Schutzes. In den typischen Konstellationen von Live-in-Care sind die deutschen arbeitsrechtlichen Mindeststandards anzuwenden. Insofern bedarf es einer rechtlichen Vermutung (Unterstellung), dass die Leistung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und nicht in Selbstständigkeit erbracht wird. Darüber hinaus müssen Arbeitszeitaufzeichnungen vorgesehen und Beratungsstrukturen mit Blick auf transnationale Rechtsdurchsetzungsstrategien gestärkt werden.

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