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DIFIS-Studie 2023/12: Benachteiligung durch Gleichbehandlung

Wie kam es zum Ausschluss von Zugewanderten mit ausländischem Hochschulabschluss von der Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz?

Die 1992 im Rahmen der 15. BAföG-Novelle vorgenommene angebliche ,Klarstellung‘, wonach ein bereits im Ausland erworbener akademischer Grad, auch wenn er nicht für eine berufliche Tätigkeit in Deutschland, sondern nur im Ausland qualifiziert, Studierende vom Bezug von Studienförderung ausschließt, geht auf einen langjährigen Streit zwischen der Ministerialbürokratie und den Verwaltungs­gerichten zurück. Die Gesetzesänderung kam weder aus dem parlamentarischen Raum noch war sie ursprünglich von der Bundes­regierung beabsichtigt. Sie wurde vielmehr von Teilen der Ministerialbürokratie über den Bundesrat mit fragwürdiger Begründung lanciert. Im parlamentarischen Verfahren wurde diese Regelung durchgewunken, ohne dass sich demokratisch legitimierte Akteur*innen mit ihren Implikationen auseinandergesetzt hätten. – Dieser Befund sollte es leichter machen, die derzeitige integrations­schädliche Regelung durch eine migrationssensible zu ersetzen.

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