sozialpolitikblog
Ein Überholverbotsschild: Ein roter Kreis in dem links ein rotes Auto und rechts ein schwarzes Auto abgebildet sind.
Patricia Zauchner, 15.06.2023

Die Ablehnung von Rangumkehrungen als Gerechtigkeitsprinzip

Umverteilung von wohlhabenden zu weniger wohl­habenden Menschen soll zu mehr Gleich­heit führen, aber Rang­um­kehrungen in der Einkom­mens­skala werden vielfach ab­ge­lehnt. Rang­umkehrungen werden auch von der Politik gefürchtet und können die Akzeptanz von Um­ver­teilung unter­graben. Der Blog­beitrag von Patricia Zauchner bietet einen kurzen Einblick in ihre Dissertation, die diese Themen untersucht und in Kürze veröffentlicht wird.


Bei Diskussionen und Studien über Verteilungsfragen beziehen wir uns häufig auf die Umverteilung von wohlhabenderen zu weniger wohlhabenden Menschen, welche zu mehr Gleichheit der Bürger*innen führen soll. Einen Sonderfall stellt die Situation dar, bei der nicht nur deren finanzieller Unterschied verringert wird, sondern auch deren Reihenfolge in einer Einkommensskala umgekehrt wird. Manche Personen sind nach der Umverteilung wohlhabender als andere Personen, die davor wohlhabender waren. Dies kann auftreten, wenn Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, darauf Steuern zahlen müssen und gleichzeitig Leistungen verlieren, wodurch sie schlechter gestellt werden als Personen, die vorher nur etwas weniger verdienten als sie selbst.

Derartige Rangumkehrungen werden von der Politik gefürchtet und untergraben die Akzeptanz von Umverteilung. Daher werden gesetzgeberisch z.T. sehr komplizierte Lösungen erarbeitet, um zu verhindern, dass die Abfolge in einer Einkommensskala sich durch Sozial- oder Steuerpolitik ändert. Jüngere wissenschaftliche Studien aus der empirischen Gerechtigkeitsforschung haben gezeigt, dass diese Handlungen der Politik richtig gelagert sind: die Akzeptanz von Umverteilungen nimmt ab, wenn sie zu Rangumkehrungen führen. Am deutlichsten wurde die Ablehnung einer Rangumkehr in einer Studie von Xie et al. (2017) aufgezeigt: Auch unbeteiligte Dritte stimmen einer Umverteilung zwischen zwei anderen Personen seltener zu, wenn diese zu einer Rangumkehr führt. In einem eigenen Experiment konnte gezeigt werden, dass die Ablehnung der Rangumkehrung ein grundlegendes Gerechtigkeitsprinzip ist, ihre Wirkung aber dann abgemildert wird, wenn es um Fragen des grundlegenden Bedarfs geht (Zauchner i.E.).

Warum lehnen viele Menschen Rangumkehrungen ab?

Wenn Menschen Rangumkehrungen zwischen zwei ihnen unbekannten Personen ablehnen, könnte dies auf ein in der empirischen Forschung nachweisbares Gerechtigkeitsprinzip hinweisen, das bisher in den verschiedenen Listen der Gerechtigkeitsprinzipien (z.B. Konow 2001) nicht vertreten war oder wenig Beachtung gefunden hat: das No-Reranking-Prinzip. Dieses besagt, dass staatliche Eingriffe die Rangfolge zwischen Individuen oder Haushalten nicht umkehren dürfen. Während das Prinzip in der Ökonomie unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit mehr Beachtung erfährt, wurde es in anderen Disziplinen, vor allem von normativen Theoretiker*innen der politischen Philosophie, nicht als Gerechtigkeitsprinzip betrachtet und dementsprechend empirisch nicht untersucht (z.B. Miller 1999).

Dass das No-Reranking-Prinzip bisher wenig Bedeutung fand, liegt nicht an der Ignoranz der Wissenschaft, sondern in der Kritik an dessen Legitimität. Das No-Reranking-Prinzip beruht auf der Annahme, dass Menschen ein Anrecht auf den Rang besitzen, den sie vor einer sozial- oder steuerpolitischen Umverteilung innehatten. Normativ ist das höchst problematisch: Warum sollten Menschen überhaupt Ansprüche auf ihre Ränge vor Steuern und sozialpolitischer Umverteilung haben?

Wenn das No-Reranking-Prinzip aber normativ kaum zu verteidigen ist und mithin eher ein schwaches Gerechtigkeitsprinzip darstellt, insbesondere im Vergleich zu Gerechtigkeitsprinzipien wie Gleichheit, Leistung und Bedarf, stellt sich die Frage, weshalb mehrfach in Studien nachgewiesen wurde, dass Verletzungen der Rangordnung die Unterstützung für Umverteilungsmaßnahmen entscheidend reduzieren können. Um diese Frage zu beantworten, muss man das No-Reranking-Prinzip in Relation zu etablierten Prinzipien der Verteilungsgerechtigkeit betrachten, hier das Gleichheits- und das Bedarfsprinzip. Das Gleichheitsprinzip fordert, dass alle das Gleiche erhalten sollten. Dieser Grundsatz findet Anwendung, wenn Individuen hinsichtlich relevanter Merkmale nicht begründet als unterscheidbar betrachtet werden. Doch dies ist selten der Fall. Oftmals differenzieren sich Menschen auf Grundlage ihrer Leistungen, ihrer Bedarfe oder ihres Status oder ihrer Macht. Sobald solche Unterschiede zwischen Menschen offenkundig werden, neigen wir dazu, von der Gleichheit abzuweichen. Gleichheit kann somit eher als Ausgangspunkt betrachtet werden. Auch Rangumkehrungen sind für viele ein Anlass, von der Orientierung an Gleichheit abzuweichen, da für sie die Einkommensränge vor einer Umverteilung sehr wohl ein relevantes Merkmal zur Unterscheidung darstellen.

Im Gegensatz zur Gleichheit ist das Bedarfsprinzip normativ betrachtet deutlich stärker. Bedarfe bezeichnen das in einer Gesellschaft minimal Notwendige, etwas, von dem wir als Gesellschaft kollektiv davon ausgehen, dass es erforderlich ist, um eine (körperliche oder gesellschaftliche) Schädigung eines Menschen zu vermeiden. Daher kann man das Bedarfsprinzip auch als stärkstes aller Gerechtigkeitsprinzipien ansehen (so u.a. Nullmeier 2020), es müsste daher auch stärker sein als das No-Reranking-Prinzip.

Deswegen stellte sich die Frage, ob Menschen tatsächlich dazu bereit wären, rangumkehrende Umverteilungsmaßnahmen abzulehnen, wenn diese zur Erfüllung ihrer Bedarfe erforderlich sind.

Kann der negative Effekt von Rangumkehrungen verringert werden?

Um die Frage zu beantworten, ob Bedarfsüberlegungen den negativen Effekt von Rangumkehrungen auf die Akzeptanz von Umverteilung tatsächlich mindern können, habe ich ein Online-Experiment durchgeführt. Dieses Experiment war eine Erweiterung des bekannten Diktatorspiels, ein sogenanntes ‚third-party dictator game‘. Eine unbeteiligte dritte Person sollte der Umverteilung eines vorgegebenen Betrages zwischen zwei anderen Personen zustimmen oder diese ablehnen. Das experimentelle Design orientierte sich an der Studie von Xie et al. (2017), jedoch erweiterte ich deren Design um eine „Bedarfsgrenze“. Beide Personen mussten einen bestimmten Mindestwert im Diktatorspiel erhalten, um an einem vergüteten zweiten Teil der Studie teilnehmen zu können. Im Experiment wurden unterschiedliche Szenarien durchgespielt. Dabei wurde variiert, ob eine Umverteilung in einer Rangumkehr resultieren würde, und ob die finanziell schwächere Person die Umverteilung benötigte, um am vergüteten zweiten Teil der Studie teilzunehmen.

Die Ergebnisse meines Experiments zeigen, dass die Berücksichtigung von Bedarfen den negativen Effekt von Rangumkehrungen auf die Akzeptanz der Umverteilung tatsächlich abschwächen kann. Bei Betrachtung der Ausgangssituation ohne Einbeziehung von Bedarfen ergab sich folgendes Bild: Ohne Rangumkehr befürworteten 73% der Proband*innen eine Umverteilung, während die Zustimmungsrate bei Vorliegen einer Rangumkehr auf 53% fiel. Wenn jedoch die finanziell benachteiligte Person die umzuverteilenden Geldmittel benötigte, stieg die Zustimmungsrate ohne Rangumkehr auf 95% und fiel bei einer Rangumkehr nur auf 90%. In beiden Fällen verringerte sich die Akzeptanz der Umverteilung bei Rangumkehrungen statistisch signifikant. Die Reduzierung der Akzeptanz rangumkehrender Umverteilungen war jedoch signifikant schwächer, wenn die Umverteilung der Befriedigung von Bedarfen diente und nicht nur dem Zweck der Gleichheit.

Konsequenzen für die Politik

Diese Ergebnisse verdeutlichen erneut, dass das No-Reranking-Prinzip die Bewertung von Umverteilungsmaßnahmen erheblich beeinflusst und das Prinzip der Gleichheit dabei in den Hintergrund rückt. Gegenüber dem Bedarfsprinzip vermag es jedoch nicht zu dominieren. Durch diese Erkenntnis haben die Ergebnisse dieser Studie bedeutende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie politische Ziele kommuniziert werden. Während Rangumkehrungen durch eine optimale Gestaltung von Sozial- und Steuerpolitik großteils vermieden werden können, sind sie in Fällen knapper und unteilbarer Ressourcen, wie z. B. bei bezahlbarem kommunalem Wohnraum, schwer vermeidlich. Aus den Untersuchungen zum No-Reranking-Prinzip folgt, dass politische Akteur*innen Umverteilungen stärker im Kontext der Bedarfe statt im Sinne von Gleichheit begründen müssen, wenn sie die Akzeptanz entsprechender Programme fördern wollen.

 

Dieser Blogbeitrag bietet einen kurzen Einblick in meine Dissertation, die in Kürze veröffentlicht wird.

Literatur

Konow, James (2001): Fair and Square: The Four Sides of Distributive Justice. Journal of Economic Behavior & Organization, 46(2), 137-164.

Miller, David (1999): Principles of Social Justice. Harvard University Press.

Nullmeier, Frank (2020): Towards a Theory of Need-Based Justice. In: Traub, Stefan/Kittel, Bernhard (Eds.), Need-Based Distributive Justice. An Interdisciplinary Perspective (pp. 191-208). Springer Nature Switzerland.

Xie, Wenwen/Ho, Benjamin/Meier, Stephan/Zhou, Xinyue (2017): Rank Reversal Aversion Inhibits Redistribution across Societies. Nature Human Behaviour, 1(8), Article 0142. https://doi.org/10.1038/s41562-017-0142

Zauchner, Patricia F. (im Erscheinen):  Needs Versus Ranks. Can Needs Considerations Reduce the Negative Effect of Rank Reversals on the Acceptance of Redistribution? (Dissertation, Sozialwissenschaften). Universität Bremen.


Patricia Zauchner 2023, Die Ablehnung von Rangumkehrungen als Gerechtigkeitsprinzip, in: sozialpolitikblog, 15.06.2023, https://difis.org/blog/?blog=66

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