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Eine Person rührt in einer Teetasse.
Ulrich Brandt, Christin Czaplicki, Thorsten Heien, Thuy An Ngo, 12.02.2026

Alterssicherung unter Reformdruck: Vertrauen und Erwartungen

Mit der Rentenkommission der Bundesregierung steht die Altersvorsorge im Zentrum der politischen Debatte. Wie steht es heute in der Bevölkerung um das Vertrauen und die Erwartungen in die Alterssicherung und was lässt sich daraus für Reformen ableiten? Die Abteilung Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund hat dazu aktuelle Erkenntnisse.

Bereits Mitte dieses Jahres soll die Rentenkommission Vorschläge zur Reform der Alterssicherung vorlegen. Die dring­liche Suche nach trag­fähigen Reformen verdeutlicht den Anpassungsdruck des deutschen Drei-Säulen-Systems der Altersversorgung an veränderte demografische, ökonomische und politische Rahmen­bedingungen. Zugleich fällt diese Debatte in eine Phase wachsender Unsicherheit darüber, wie verlässlich die Alterssicherung in Deutschland künftig sein wird. Unter diesen Bedingungen werden Vertrauen und Erwartungen zu wichtigen Voraussetzungen dafür, dass Reformen nicht nur politisch begründet, sondern auch gesellschaftlich akzeptiert und vermittelt werden können.

Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung

Vertrauen ist für die Funktionsfähigkeit sozialstaatlicher Systeme von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Politikfelder wie die Alterssicherung, da zwischen Beitragszahlungen und Leistungsbezug oft Jahrzehnte liegen und heutige Entscheidungen Auswirkungen erst in der Zukunft entfalten. Innerhalb des deutschen Drei-Säulen-Modells kommt der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) eine besondere Bedeutung zu. Verglichen mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge hat sie nach wie vor die größte Reichweite und bildet für die Mehrheit der Bevölkerung die maßgebliche Grundlage der Alterssicherung.

Wie verbreitet das Vertrauen in die GRV im Allgemeinen und in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Besonderen ist, zeigen die Ergebnisse einer Online-Befragung im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Bund aus dem Oktober 2024, bei der über 1.000 Personen, repräsentativ für die Bevölkerung ab 16 Jahren, befragt wurden. Thematische Schwerpunkte der Befragung liegen unter anderem im Vertrauen in die verschiedenen Säulen der Alterssicherung, den präferierten Reformoptionen, der Zufriedenheit mit der persönlichen Vorsorgesituation sowie dem Bekanntheitsgrad und der Zufriedenheit mit den Leistungen der DRV als Institution.

53 Prozent der Befragten geben an, dem System GRV zu vertrauen, während 67 Prozent Vertrauen in die DRV als Institution äußern (siehe Abbildung 1). Diese Differenz verweist auf unter­schiedliche Aspekte: Das Systemvertrauen bezieht sich eher auf grundlegende Prinzipien (z. B. Versicherungs- statt Versorgungs­prinzip), die langfristigen Leistungs­ver­sprechen und die Reform­fähigkeit. Das institutionelle Vertrauen adressiert dagegen vor allem die wahrgenom­mene Kompetenz, Verlässlichkeit und Performanz der ausführenden Organi­sation und ihrer Repräsentant*innen (z. B. die Mitarbei­tenden der Rentenversicherungs­träger). Zweifel richten sich also weniger auf die admini­strative Umsetzung als auf die langfristige Funktions- und Reformfähigkeit des Systems.

Abbildung 1

Vertrauen ist dabei nicht gleichmäßig verteilt, sondern variiert zwischen Bevölkerungsgruppen. Besonders deutlich zeigt sich dies entlang des Alters. Personen ab 65 Jahren vertrauen dem System der GRV deutlich mehr (75 Prozent) als Personen unter 40 Jahren (40 Prozent).

Eine mögliche Interpretation dieses Befundes ist, dass mit zunehmender Lebens- und Erwerbserfahrung die Nähe zum System wächst, und vor allem Rentenansprüche greifbarer werden. Alternativ lässt sich der Befund auch strukturell deuten: Angesichts der demografischen Entwicklung, eines oft negativ gerahmten Mediendiskurses über die langfristige Finanzierbarkeit der Alterssicherung und der institutionellen Reformen könnten Jüngere dem System der GRV skeptischer gegenüberstehen. Der Altersunterschied im Vertrauen weist damit auf mögliche Unterschiede in den Erfahrungs- und Erwartungshorizonten hin.

Erwartungen als normativer Referenzrahmen

Welche Erwartungen die Bevölkerung an die finanzielle Absicherung im Alter hat, lässt sich anhand der Befragungsergebnisse näher beleuchten (siehe Abbildung 2). Demnach wird die Deckung des finanziellen Grundbedarfs im Alter nahezu einhellig als Aufgabe der Alterssicherung gesehen (98 Prozent). Ähnliches gilt, mit jeweils über 90 Prozent Zustimmung, für die Sicherung des Einkommens über den gesamten Ruhestand hinweg, die Sicherung des Lebensstandards sowie den Schutz vor krankheitsbedingten Erwerbsausfällen. Demgegenüber spielen Erwartungen an eine möglichst hohe Rendite für die eingezahlten Beiträge eine geringere Rolle (80 Prozent), ebenso die finanzielle Absicherung der nächsten Angehörigen im Todesfall (76 Prozent). Noch gerin­ger fällt die Bedeutung des, allerdings auch eher abstrakten, normativen Leitbildes eines Ausgleichs zwischen Alt und Jung im Sinne eines „Generationenvertrags“ aus (64 Prozent).

Insgesamt zeigen sich damit breit geteilte und überwiegend hohe Erwartungen an die Alterssicherung. Sie lassen sich als gesellschaftlicher Referenzrahmen verstehen, anhand dessen rentenpolitische Reformen bewertet werden: Reformmaßnahmen, die von breiten Bevölkerungsgruppen geteilte Erwartungen adressieren, besitzen höheres Potential, akzeptiert zu werden.

Reformpräferenzen und ihre soziale Strukturierung

Ein Blick auf die Reformpräferenzen der Bevölkerung zeigt schließlich, dass Reformen, die aus individueller Perspektive nicht unmittelbar mit zum Beispiel finanziellen Nachteilen verbunden sind, besonders hohe Zustimmung erfahren. Dies gilt insbesondere für die Ausweitung des Versichertenkreises (84 Prozent) und für höhere Steuerzuschüsse zur Rentenfinanzierung (69 Prozent). Demgegenüber stoßen systeminterne Reformoptionen, die potenziell breite Gruppen direkt belasten würden, etwa höhere Beiträge, eine Anhebung der Regelaltersgrenze oder ein sinkendes Rentenniveau, auf deutlich geringere Zustimmung (siehe Abbildung 3).

Folie3 

Die Bewertung von Reformen nach der individuellen Betroffenheit spiegelt sich auch in gruppenspezifischen Unterschieden wider Höher Gebildete und Ältere ab 65 Jahren bewerten beispielsweise die Anhebung des Renteneintrittsalters tendenziell positiver als die Gesamtbevölkerung. Dies könnte damit zusammenhängen, dass beide Gruppen von einer höheren Regelaltersgrenze weniger betroffen wären, da sie entweder durchschnittlich später in Rente gehen oder schon in Rente sind.

Auch jenseits dieser systeminternen Reformparameter variieren Reformpräferenzen deutlich nach der institutionellen Einbindung in das Alterssicherungssystem. Die Ausweitung des Versichertenkreises auf weitere Erwerbstätigengruppen, wie zum Beispiel Beamt*innen und Selbstständige ist insgesamt populär (84 Prozent). Die Zustimmung fällt aber unter Beamt*innen, die über ein eigenes Versorgungssystem abgesichert sind und gegebenenfalls von Leistungskürzungen betroffen wären, deutlich geringer aus (42 Prozent). Selbstständige, die überwiegend nicht obligatorisch abgesichert sind, könnten sich zu einem deutlich höheren Anteil (78 Prozent) eine Ausweitung des Versichertenkreises vorstellen.

Das Bild der Reformpräferenzen wird differenzierter, wenn man zusätzliche erklärende Variablen kontrolliert. Dazu gehören das subjektive Wissen über Altersvorsorge, das Vertrauen in die GRV (siehe Abbildung 1) sowie das Vorhandensein von Ansprüchen in der GRV. Wer der GRV vertraut, sich über diese besser informiert fühlt oder sich bereits mit dem Thema Altersvorsorge auseinandergesetzt hat, stimmt einer Erhöhung von Rentenbeiträgen, einem späteren Renteneintritt oder einer Senkung des Rentenniveaus eher zu. Erwartungen an die Alterssicherung (siehe Abbildung 2) spielen nach Berücksichtigung weiterer relevanter Bestimmungsgründe nur eine untergeordnete Rolle, mit Ausnahme der Lebensstandardsicherung. Personen, die im Alter eine Lebensstandardsicherung durch das Alterssicherungssystem als wichtig erachten, lehnen eine Absenkung des Rentenniveaus eher ab. Auch das Vorhandensein von Ansprüchen innerhalb der GRV erweist sich als weniger relevant für die Bewertung rentenpolitischer Reformoptionen.

Reformen ganzheitlich planen und verständlich kommunizieren

Die Ergebnisse zeigen, dass rentenpolitische Reformen auf unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Anforderungen reagieren müssen. Vertrauen in und Erwartungen an das Alterssicherungssystem und die Bewertung konkreter Reformoptionen hängen dabei von sozialstrukturellen Merkmalen ab. Für finanzielle und sozial tragfähige Reformen empfiehlt es sich daher, nicht auf einzelne Maßnahmen oder isolierte Stellschrauben zu setzen, sondern einen ganzheitlichen und ausgewogenen Ansatz zu wählen.

Reformen der gesetzlichen Rente sollten mit der Weiterentwicklung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie steuerlichen und sozialpolitischen Elementen abgestimmt werden. So lassen sich verschiedene Sicherungsziele gleichzeitig verfolgen und Verteilungswirkungen besser auszugleichen. Ergänzend gilt es, das Wissen über das Alterssicherungssystem zu stärken. Wenn die Ziele der Reformen verständlich kommuniziert werden, werden Reformen nachvollziehbar, was ihre gesellschaftliche Akzeptanz sowie die politische Umsetzbarkeit erhöht.


Ulrich Brandt und Christin Czaplicki und Thorsten Heien und Thuy An Ngo 2026, Alterssicherung unter Reformdruck: Vertrauen und Erwartungen, in: sozialpolitikblog, 12.02.2026, https://difis.org/blog/alterssicherung-unter-reformdruck-vertrauen-und-erwartungen-191

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