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Eine Hand hält eine Sanduhr. Im Hintergrund sieht man Strand und Meer.
Constanze Janda, 16.07.2026

Rente: Kein Krisenmodus

Das Ergebnis der Rentenkommission gilt als politischer Erfolg. Constanze Janda, Kommissionsvorsitzende, erklärt, wie der Konsens trotz unterschiedlicher Positionen gelang, warum Reformbedarf nicht mit einer Krise der Rentenversicherung gleichzusetzen ist und weshalb Rentenpolitik immer auch eine Frage der Zeit ist: Sie muss langfristig gedacht werden und zugleich offen für Veränderungen bleiben.

Interview: Johanna Ritter

Frau Janda, Sie haben die Rentenkommission gemeinsam mit Frank-Jürgen Weise geleitet. Was war Ihre größte Herausforderung – und hat Sie überrascht, dass es trotz inhaltlicher Differenzen keine Minderheitsvoten gab? 

Die größte Herausforderung war die Fülle der Themen. Der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag war, eine Kenngröße für das Gesamtversorgungsniveau zu entwickeln – damit allein hätte sich die Kommission schon lange beschäftigen können. Gleichzeitig mussten wir aber noch weitere Themen bearbeiten und zunächst ein gemeinsames Verfahren festlegen. Dass es am Ende keine Minderheitsvoten gab, hat uns deshalb nicht überrascht, denn wir haben es im Verfahren ausgeschlossen. Die Kommission entscheidet im Konsens und im Einzelfall gibt es Mehrheitsentscheidungen.

Welche Rolle spielten die drei parteipolitischen Vertreter*innen in der Kommission?

Sie waren stellvertretende Vorsitzende. Bestimmte Vorschläge haben Herr Weise und ich in der Fünferrunde besprochen. Das waren Themen, bei denen es um die politische Vertretbarkeit ging und nicht um ein wissenschaftliches Richtig oder Falsch.

Der gemeinsame Konsens gilt als großer Erfolg. Was macht nach Ihrer Erfahrung einen Kompromiss aus, der nicht nur politisch tragfähig, sondern auch sozial gerecht ist? 

Für eine gute Kompromissfindung ist es wichtig, dass man sich Zeit nimmt und sich eingesteht, wenn man noch nicht genügend Informationen hat, um eine Entscheidung zu treffen. Wenn es keine Einigung gab, haben wir uns gefragt: Welche Informationen fehlen? Welche Expert*innen müssen wir noch anhören? So haben wir die Entscheidungen auf wissenschaftliche Grundlagen gestellt.

Gleichzeitig haben wir immer die Auswirkungen auf verschiedene Personengruppen bedacht, zum Beispiel für Geringverdienende, Menschen mit mittlerem Einkommen, Frauen und junge Menschen – also für Menschen mit unterschiedlichen Lebensläufen.

Sehen Sie das Ergebnis eher als additiven Mix aus Einzelzugeständnissen oder als Synthese unterschiedlicher Positionen?

Das Auslaufen der Haltelinie, das Greifen des Nachhaltigkeitsfaktors und die Ergänzung durch die kapitalgedeckte Säule mit dem Übergangsfaktor ist eine Synthese aus ganz vielen verschiedenen Einzelmeinungen gewesen. In anderen Themenbereichen ging es eher darum, verschiedene Einzelpositionen aufzunehmen, zum Beispiel bei der Frage, ob bei der Erwerbstätigenrente Selbstständige, Beamt*innen und Minijobber*innen berücksichtigt werden.

In der Rentendebatte prallen unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen aufeinander. Welche Spannungen waren für Sie in den Beratungen am deutlichsten spürbar?

Ich würde es nicht als Spannungen bezeichnen. Es war ein permanentes Abwägen zwischen Leistungsgerechtigkeit, die im Äquivalenzprinzip ihren Ausdruck findet, und Bedarfsgerechtigkeit. Uns war von Anfang an klar, dass wir das Äquivalenzprinzip als prägendes Element der Rentenversicherung erhalten wollen. Gleichzeitig wollten wir, dass Menschen im Alter auskömmlich leben können und dass sich ein langes Erwerbsleben in der Rente bemerkbar macht.

Auch um Gerechtigkeitsaspekte zu beurteilen, ist die Evidenz entscheidend. Einzelne Kennzahlen reichen oft nicht aus, man muss den Gesamtkontext sehen. Wer zum Beispiel eine niedrige gesetzliche Rente erhält, hat teilweise andere Alterseinkommen, weil andere Einkommensquellen hinzukommen können, zum Beispiel weil man in die Selbstständigkeit oder in den Beamtenstatus gewechselt ist.

Auch die Generationengerechtigkeit spielte eine wichtige Rolle. Deshalb haben wir darauf geachtet, dass diese Lasten möglichst ausgewogen zwischen den Generationen verteilt werden. Ältere tragen etwa ein langsamer steigendes Sicherungsniveau mit, Jüngere leisten perspektivisch höhere Beiträge, erhalten dafür aber zusätzliche Ansprüche aus der Kapitalrente. Vollständig vermeiden lassen sich Belastungen allerdings nicht – dafür kommen notwendige Reformen inzwischen zu spät.

Ein Thema, das in der öffentlichen Debatte immer wieder eine große Rolle spielt, ist die Altersarmut. Welche Bedeutung hatte diese Frage in den Beratungen der Kommission?

Das Thema Altersarmut war natürlich präsent. Gleichzeitig ist es eine besondere Herausforderung, weil die gesetzliche Rentenversicherung dem Äquivalenzprinzip folgt: Wer im Erwerbsleben wenig verdient und entsprechend weniger Beiträge einzahlt, erhält grundsätzlich auch eine niedrigere Rente. Daraus entstehen Zielkonflikte. Wir haben relativ nüchtern auf die Grundsicherung im Alter hingewiesen. Rein juristisch betrachtet ist sie eine existenzsichernde Leistung, auf die Menschen ohne oder mit geringem Einkommen einen Anspruch haben. In der Praxis wissen wir aber, dass sie teilweise nicht in Anspruch genommen wird, zum Beispiel weil die Inanspruchnahme mit Scham verbunden ist. Das ist eine wichtige sozialpolitische Herausforderung, die wir nicht auflösen konnten.

Gleichzeitig war uns wichtig, das Narrativ zu korrigieren, die gesetzliche Rentenversicherung sei grundsätzlich nicht mehr tragfähig. Sie ist ein robustes System, das vor allem auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren muss.

Mit dem steigenden Rentenalter nehmen auch die Ungleichheiten im Altersübergang zu, etwa durch unterschiedliche Erwerbsbiografien oder frühe Arbeitsunfähigkeit. Wie kann man solchen Gefährdungen besser begegnen? 

Das ist ein schwieriger und langfristiger Prozess. Versäumnisse der Vergangenheit lassen sich nicht so schnell korrigieren. Da geht es etwa um den Gesundheitsschutz und altersgerechte Arbeitsbedingungen. Deshalb plädieren wir für einen Sinneswandel: Die Menschen müssen sich darauf einstellen, länger zu arbeiten, aber die Arbeitgeber müssen auch ihren Anteil leisten, dass das möglich wird.

Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, muss man individuelle Lösungen finden. Deshalb haben wir eine Gesundheitsuntersuchung im Alter von 63 Jahren vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage soll entschieden werden, ob Menschen noch bis zum Rentenalter arbeiten können. Diesen Ansatz halten wir für gerechter als starre Regelungen, die nur bestimmte Berufe oder Belastungen erfassen. Ziel muss es sein, individuelle Lösungen zu ermöglichen, ohne ein bürokratisches System zu schaffen oder Anreize zu setzen, Menschen vorschnell aus dem Erwerbsleben zu drängen.

Die geplante gesetzliche Kapitalrente könnte einen erheblichen Machtfaktor am Kapitalmarkt bedeuten. Wie lässt sich deren Governance so gestalten, dass sie einerseits nachhaltige Rendite erwirtschaftet, andererseits gesellschaftliche Interessen und Transparenz wahrt?

Eine gute Governance sowohl für den Erfolg als auch für die Akzeptanz des Fonds entscheidend. Deshalb haben wir betont, dass der Fonds staatlich organisiert sein und dem Ziel dienen sollte, das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente zu stärken. Andere politische Ziele sollten nicht verfolgt werden. Die konkrete Ausgestaltung ist Aufgabe des Gesetzgebers. Wir haben bewusst keine detaillierten Vorgaben gemacht. Wichtig ist aber, aus den Erfahrungen anderer Länder zu lernen. In Schweden wurden nach der Finanzkrise beispielsweise die Regeln für den Fonds weiterentwickelt und die Anforderungen verschärft.

Steht der geplante Beitragssatzanstieg um zwei Prozentpunkte infolge der Kapitalrente nicht in einem starken Spannungsverhältnis zur demografischen Belastung?

Das ist richtig. Das ist Teil des Gesamtpakets. Auf der anderen Seite muss man sehen, dass wir vorgeschlagen haben, den Kreis der Versicherten zu verbreitern. Allein wenn man die Selbstständigen einbezieht, kann der Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte sinken. Auch der Nachhaltigkeitsfaktor wird die Beitragshöhe beeinflussen. Aber Fakt ist eben auch, dass die Beiträge zur Rentenversicherung in Deutschland im internationalen Vergleich recht niedrig sind. Man muss mehr in dieses System hineinstecken. Die Erwartung ist aber auch, dass sich die Leistung der Rente durch die zwei Prozent, die auf ein individuelles Konto eingezahlt werden, signifikant verbessert.

Die Empfehlungen sollen bis zum Jahresende verankert werden. Wo sehen Sie die größten politischen Hürden?

Man sollte jetzt schnell ins Handeln kommen. Wo die politischen Linien verlaufen, konnte man in den vergangenen Wochen ja schon sehen. Die Rente mit 63 aufzugeben, ist umstritten. Ich hoffe, dass im politischen Diskurs noch ankommt, dass wir uns auf die Evidenz gestützt haben, dass diese Leistung bei der Zielgruppe, für die sie konzipiert worden ist, nicht ankommt. Eine große Frage sind im politischen Diskurs die gesundheitlichen Fragen. Was ist mit den Menschen, die nicht bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten können? Auch bei den Minijobs, bei denen es künftig nicht mehr möglich sein soll, sich gegen die Zahlungen in die Rente zu entscheiden, wird es vermutlich intensive Diskussionen geben. Insgesamt hat mich überrascht, wie groß gerade bei den Minijobs die politischen Widerstände sind.

Welche Rolle können Fachkommissionen in grundsätzlichen politischen Debatten spielen? In welcher Rolle sehen Sie dabei die Wissenschaft?

Der Vorteil von Kommissionen ist, dass wir uns Zeit nehmen können. Das haben uns insbesondere die drei parteipolitischen Kommissionsmitglieder gespiegelt. Im politischen Alltagsgeschäft hat man oft nicht die Zeit, um Themen von verschiedenen Seiten zu betrachten und viele Informationen zusammenzustellen. Ein großer Vorteil ist auch, dass Streit in der Wissenschaft nicht als Problem gilt, sondern als belebend und anregend. Es gehört zum wissenschaftlichen Diskurs dazu, sich über unterschiedliche Positionen auszutauschen. So kann man Debatten weniger aufgeregt führen.

Welche Fragen werden in der Rentendebatte Ihrer Erfahrung nach noch zu wenig gestellt?

Ich glaube, in der Rentendebatte wird oft so diskutiert, als müsse eine Reform für die nächsten 50 oder 100 Jahre Bestand haben. Selbstverständlich muss man bei der Rente langfristig denken, man muss aber auch erwarten, dass sich durch Umbrüche und unerwartete Ereignisse etwas ändern kann und man bereit sein muss, das System weiterzuentwickeln.

Zudem wird die enge Verflechtung von Rente und Arbeitsmarkt in der öffentlichen Debatte unterschätzt. Das betrifft Gesundheitsschutz und altersgerechte Arbeitsbedingungen, aber auch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Bildungspolitik. Wir können uns nicht erlauben, Jugendliche ohne Schulabschluss ins Erwerbsleben gehen zu lassen, sondern es muss alles dafür getan werden, dass die Menschen gut qualifiziert sind und dann auch eine gute Arbeit ausüben können. Wer über die Zukunft der Rente spricht, muss deshalb immer auch über den Arbeitsmarkt sprechen.


Constanze Janda 2026, Rente: Kein Krisenmodus, in: sozialpolitikblog, 16.07.2026, https://difis.org/blog/rente-kein-krisenmodus-210

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