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Die Fassade eines Mehrfamilienhauses strahlt orangefarben gegen den blauen Himmel.
Erik Neimanns Blog, Ben Frühauf, 05.11.2026

Wenn Wohnkosten zum Thema der Tarifpolitik werden

Steigende Wohnkosten spielen auch bei Tarifverhandlungen eine Rolle. Doch wie berücksichtigen Tarifparteien sie bei ihren Forderungen und wie entwickeln sich rechtliche Rahmenbedingungen? Diesen Fragen gehen Erik Neimanns und Ben Frühauf nach und zeigen, dass die neuen Entwicklungen Folgen für Einkommensverteilung, Kaufkraft und Wettbewerbsfähigkeit haben.

Die Mieten in den Großstädten in Deutschland steigen nach wie vor stark an. Zwar hat sich mit dem Zinsanstieg der EZB seit 2022 der Anstieg der Verkaufspreise von Wohnimmobilien umgekehrt. Die gestiegenen Finanzierungskosten bei kreditfinanzierten Hauskäufen sind jedoch heute so hoch, dass es keine Entspannung gibt. Die Zahl der Haushalte, die Schwierigkeiten haben, die Kosten für das Wohnen aufzubringen, steigt.

Zugleich befindet sich Deutschland in einer für die jüngere Vergangenheit beispielslosen Phase wirtschaftlicher Stagnation. Arbeitgeberverbände verweisen wiederholt darauf, dass die hohen Lohn- und Lohnnebenkosten  eine international wettbewerbsfähige Produktion in Deutschland erschweren würden.

In diesem Beitrag diskutieren wir die Schnittstelle dieser beiden Entwicklungen. Forschungsergebnisse zeigen, dass steigende Immobilienpreise der Wettbewerbsfähigkeit der Exportindustrie entgegenstehen können (Égert/Kierzenkowski 2014). Steigende Immobilienpreise gehen tendenziell mit erhöhten Inflationsraten einher (Kohl/Spielau 2022). Das verteuert die Produktion im internationalen Vergleich.

Inflation ist zugleich häufig ein zentrales Kriterium für die Forderungen von Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften in den Lohnverhandlungen. Bislang fehlt uns allerdings ein umfassendes Verständnis dafür, wie Tarifparteien die steigenden Wohnkosten als Teil der Lebenshaltungskosten in ihre Lohnforderungen integrieren, zumal Wohnkosten oftmals regional konzentriert besonders stark ansteigen und Tarifverträge flächendeckender gelten (Neimanns 2026).

Wie sich Tarifparteien in dieser Gemengelage positionieren, ist politisch und ökonomisch hoch relevant. Denn dies hat Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Einkommensverteilung.

Wie Wohnkosten zum Lohnelement im öffentlichen Dienst wurden

Wir diskutieren im Folgenden exemplarisch die Bedeutung der Wohnkosten für die Besoldung von Beamt*innen in Deutschland. Diese Berufsgruppe ist für unser Anliegen besonders interessant, da Änderungen in der Besoldung von Beamt*innen den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst folgen. Diese Tarifabschlüsse werden überwiegend zentral für ganz Deutschland ausgehandelt – im Gegensatz zu anderen Sektoren, deren Tarifbezirke enger gefasst sind und teilweise geografisch den Bundesländergrenzen entsprechen.

Konkret betrachten wir Änderungen am Familienzuschlag als Teil der Beamtenbesoldung. Im Rahmen des im Grundgesetz verankerten Alimentationsprinzips ist der Staat verpflichtet, seinen Beamt*innen einen angemessenen Unterhalt zu gewähren. Der Familienzuschlag berücksichtigt Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehepartner*innen und Kindern. Hierfür werden Fixbeträge ausgezahlt. Der Familienzuschlag unterscheidet sich zwischen den Besoldungsstufen nur geringfügig.

Besonders interessant ist für uns, dass NRW und Bayern für ihre Beamt*innen die Höhe des Familienzuschlags seit 2022 bzw. 2023 neben der Kinderanzahl auch nach den wohnortabhängigen Mietenstufen richten. Damit kam es zu einer Regionalisierung der Besoldung.

Auslöser für diese Veränderungen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2020, in dem eine verfassungswidrige Unteralimentation von kinderreichen Beamtenfamilien festgestellt wurde. Gleichzeitig präzisierte das Gericht eine verfassungskonforme Besoldung auf einen einzuhaltenden Mindestabstand von 15 Prozent zum Grundsicherungsniveau. Da dieses Niveau maßgeblich von für das Wohngeld herangezogenen regional ausdifferenzierten Mietenstufen bestimmt wird, ergriffen NRW und Bayern die Möglichkeit einer Neuregelung des Familienzuschlags.

Auch der Gesetzesentwurf der Ampelkoalition im Jahr 2024 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG vom 24.10.2024) sah die Einführung eines „Alimentativen Ergänzungszuschlags“ vor, der sich in der Höhe nach den jeweiligen Mietenstufen und der Anzahl der Kinder richtete. Dieser sollte mit steigender Besoldungsgruppe abgeschmolzen werden. Mit dem vorzeitigen Aus der Ampelregierung wurde die Gesetzesänderung auf Bundesebene nicht abgeschlossen.

Mietenstufen können den Familienzuschlag verdoppeln

Die Änderungen beim Familienzuschlag in NRW und Bayern haben weitreichende finanzielle Auswirkungen. Für einen verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A13 (Stufe 5, Steuerklasse III) in NRW mit zwei Kindern variiert der Familienzuschlag aktuell zwischen 733 (Mietenstufe 1, z.B. Arnsberg) und 1524 Euro  (Mietenstufe 6, z.B. Köln). Im Monatsnetto ergibt sich zwischen diesen Mietenstufen ein Unterschied von 546€. Das entspricht  knapp 10 Prozent des Gesamtmonatsnetto in Mietenstufe 6. Der Familienzuschlag kann somit in Gebieten mit hohen Immobilienpreisen die Kostenbelastung aufgrund der Miete oder der Tilgung von Krediten effektiv abmildern. Zugleich führt die Regionalisierung des Familienzuschlags zu öffentlichen Mehrausgaben, da eine Kürzung bei geringen Mietenstufen nicht erfolgte.

Aktuell läuft auf der Bundesebene ein neues Gesetzgebungsverfahren, welches auf die mittlerweile aktualisierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025 Bezug nimmt. Hier zeichnet sich eine Abkehr von der Orientierung am Niveau der Grundsicherung und regionalen Mietenstufen ab, hin zu einer Berücksichtigung eines bundeseinheitlichen Median-Äquivalenzeinkommens als Referenzwert für die Bestimmung einer angemessenen Alimentation. Während auch NRW eine ähnliche Änderung anstrebt, wurden in Bayern bislang keine Änderungen am aktuellen Modell angestoßen.

Was die Mietenstufen im Kinderzuschlag für die Einkommensverteilung bedeuten

Dass die Mietenstufen aktuell in NRW und Bayern im Kinderzuschlag berücksichtigt werden, hat weitreichende Folgen für die Einkommensverteilung. Erstens bedeutet der Weg, die durchschnittlichen Wohnkosten über den Familienzuschlag zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen individuellen Wohnkosten keine Rolle spielen. Während Mieter*innen und Eigentümer*innen mit hohen Kredittilgungsraten die intendierte Zielgruppe darstellen dürften, werden auch Wohnungseigentümer*innen mit geringen oder abbezahlten Krediten mit den erhöhten Sätzen des Kinderzuschlags bedacht. Hier unterscheidet sich das Vorgehen von dem der Gewährung von Beihilfen für die Krankenversicherung und Behandlungskosten, die sich zum Teil an den tatsächlichen individuell aufgewendeten Kosten orientieren.

Zweitens führt die Berücksichtigung der Mietenstufen für Beamt*innen zu unterschiedlichen Entwicklungen im Vergleich zu den übrigen Angestellten im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft. Während für Beamt*innen nun eine Regionalisierung der Lohnstruktur feststellbar ist, ist dies für Tarifbeschäftigte kaum der Fall. In der Privatwirtschaft hängt der Regionalisierungsgrad wiederum von der Tarifbindung ab, wobei die Tarifbezirke deutlich größer ausfallen als die Mietenstufen auf Ebene der Gemeinden oder Landkreise. Ob der Grad der Regionalisierung Auswirkungen auf das Gesamtlohnniveau der jeweiligen Berufsgruppen hat, ist hierbei eine offene Frage.

Wer treibt die Entwicklung politisch an?

Die aktuelle Berücksichtigung der Mietenstufen im Kinderzuschlag geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zurück. Treibende Akteure waren hier somit nicht die üblicherweise zentralen Akteure in den Lohnverhandlungen wie Gewerkschaften oder weitere Tarifparteien. Tatsächlich deuten Stellungnahmen von Gewerkschaften auf ein ambivalentes Verhältnis zur Regionalisierung der Lohnstruktur hin. Stellungnahmen des dbb, des DGB und des Richterbunds zum Referentenentwurf der Ampelregierung von 2024 plädieren gegen eine stärkere Kopplung der Besoldung an den Familienzuschlag und für eine allgemeine Anhebung der Grundgehälter. Es bleibt abzuwarten, ob die Regionalisierung des Familienzuschlags in NRW und Bayern auch nach den aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren Bestand haben wird.

Zugleich finden sich mehrere Beispiele, in denen ver.di und der dbb Ballungsraumzulagen für Städte mit hohen Wohnkosten für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst einforderten. Mittlerweile werden unter den größten deutschen Städten in Stuttgart, Frankfurt, München, Hamburg und Berlin Ballungsraumzulagen von 100 bis 200€ an die Tarifbeschäftigten gezahlt. Während die Ballungsraumzulage für Tarifbeschäftigte ein gewisses Äquivalent zum Familienzuschlag darstellt, eröffnet sie zugleich eine weitere Verteilungsdimension: Kommunen mit hoher Finanzkraft sind eher als solche mit geringer Finanzkraft in der Lage, Ballungsraumzulagen eigenständig zu finanzieren. 

So wirken sich die steigenden Wohnkosten auf Wachstum und Beschäftigung aus

Neben den Auswirkungen auf die Einkommensverteilung haben die steigenden Wohnkosten potenziell weitreichende Folgewirkungen auf Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Steigende Mieten werden mitunter als Wachstumshemmnis ausgemacht, da sie Arbeitskräftemangel verschärfen und Mobilität verringern (Falck et al. 2025).

Zugleich stellt sich die Frage, ob und wie gestiegene Wohnkosten sich in Löhne und Inflation übersetzen (Neimanns 2026). Je nach Ausgestaltung dieser Wirkmechanismen ergeben sich deutliche Zielkonflikte zwischen einer Orientierung an der internationalen Wettbewerbsfähigkeit einerseits und an der heimischen Kaufkraft und gesamtwirtschaftlichen Nachfrage andererseits. Steigende Wohnkosten erschweren die Möglichkeit, dass der Konsum privater Haushalte in der aktuellen Krisenphase der exportorientierten Industrie als alternativer Wachstumsmotor einspringen kann.

Zentraler Treiber dieser Zielkonflikte sind die stark gestiegenen Mieten und Wohnungspreise. Von politischer Seite vorangetriebene Bemühungen, die Preisanstiege über attraktive Bedingungen für private Investoren abzumildern, zeigen bislang keine erkennbare Wirkung. Ein großer Teil des Kapitals, das in den vergangenen Jahren in den deutschen Wohnungsmarkt geflossen ist, hatte als primäre Anlagestrategie, von Preissteigerungen im Bestand zu profitieren und Mieten abzuschöpfen. Um Kapital hin zu effektiver Bautätigkeit und Instandsetzung der Gebäudesubstanz zu lenken – und die sich aus den gestiegenen Wohnkosten ergebenden Zielkonflikte abzumildern –, scheinen dagegen tiefgreifendere Reformen (Gerrard et al. 2023) des deutschen Wohnungsmarktes nötig.

Literatur

Égert, B. / Kierzenkowski, R. (2014): Exports and property prices in France: Are they connected?. The world economy, 37(3), 387-409. doi.org/10.1111/twec.12122

Falck, O. / Krause, S. / Zamorski, P. (2025): Mieten–Wachstumshemmnis und sozialer Sprengstoff in deutschen Großstädten?. ifo Schnelldienst, 78(10), 4-16.

Gerrard, J., / Zöllner, U. / Peters, M. (2023): Rendite mit der Miete. Wie die Finanzmärkte die Wohnungskrise in Deutschland befeuern. Finanzwende Recherche. Finanzwende, Berlin.

Kohl, S. / Spielau, A. (2022): Centring construction in the political economy of housing: variegated growth regimes after the Keynesian construction state. Cambridge Journal of Economics, 46(3), 465-490. doi.org/10.1093/cje/beac015

Neimanns, E. (2026): An Asset or a Cost of Living? When and How Rising House Prices Translate into Wage Setting. MPIfG Discussion Paper 26/5. Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, Köln. doi.org/10.17617/2.3738932

 


Erik Neimanns Blog und Ben Frühauf 2026, Wenn Wohnkosten zum Thema der Tarifpolitik werden, in: sozialpolitikblog, 05.11.2026, https://difis.org/blog/wenn-wohnkosten-zum-thema-der-tarifpolitik-werden-224

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