sozialpolitikblog
Das Buchcover des Titels "Tarifbürgerschaft" von Florian Rödl und Felix Syrovatka
Britta Rehder, 26.03.2026

Die Krise der Tarifautonomie als Krise der Demokratie

In „Tarifbürgerschaft. Die Tarifautonomie in der modernen Demokratie.“ zeigen Florian Rödl und Felix Syrovatka, wie der Rückzug der Arbeitgeber aus der Tarifbindung die Demokratie gefährdet. Britta Rehder rezensiert den Band und prüft, ob die „Tarifbürgerschaft“ Tarifautonomie, Recht und Politik überzeugend verbindet und Wege zu gerechteren Arbeitsbeziehungen weist.

„Wer die gegenwärtige Krise der Demokratie verstehen will, darf die Sphäre der Arbeit nicht außer Acht lassen.“ Mit diesem Satz beginnen die Herausgeber Florian Rödl und Felix Syrovatka ihren anregenden Sammelband. Und so kritisiert Felix Syrovatka auch gleich im ersten Beitrag des Bands aktuelle demokratietheoretische Krisenanalysen, die – so seine Diagnose – den Bereich Arbeit und insbesondere die Akteure und Institutionen der industriellen Beziehungen bestenfalls am Rande betrachten. Im weiteren Verlauf des Bandes erinnern sechs weitere Aufsätze daran, dass die Tarifautonomie zentraler „Ausdruck von Demokratie in der ökonomischen Sphäre“ (Syrovatka) ist. Diese Feststellung ist keine Banalität, denn selbst die „Industrial Relations“-Community, die die Entwicklungstendenzen der Tarifautonomie beforscht, befasst sich im Regelfall nur wenig mit dem demokratischen Gehalt der Institution, sondern interessiert sich vor allem für Governance-Fragen.

Das zentrale Konstruktionsproblem der Tarifautonomie

Der Sammelband arbeitet sich an einem zentralen Konstruktionsproblem der Tarifautonomie ab, das hier kurz skizziert wird, bevor die Rezension dann auf die Analysen eingeht, die der Sammelband bietet. Hugo Sinzheimer gilt als Vater des deutschen Arbeitsrechts und entwarf zu Beginn des 20. Jahrhunderts wesentliche Züge des Tarifrechts, so wie es in Weimar erstmalig kodifiziert und nach 1949 im Tarifvertragsgesetz erneuert wurde. Sinzheimer (1916) strebte die „soziale Selbstbestimmung“ der Arbeitsmarktparteien im Recht an. Auf freiwilliger Mitgliedschaft basierende Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sollen Tarifverträge schließen, die eine gesetzesähnliche und normative Wirkung für alle Betriebe und Beschäftigten entfalten.

Angesichts gewerkschaftlicher Massenorganisierung und demokratischer Gestaltungspotentiale ging Sinzheimer seinerzeit davon aus, dass sich die Betroffenen größtenteils freiwillig in den Verbänden organisieren. Doch wie lässt sich die öffentlich-rechtliche Bindungswirkung von Tarifverträgen noch legitimieren, wenn der gewerkschaftliche Organisationsgrad nur noch bei etwa elf Prozent liegt und kaum mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Geltungsbereich eines Tarifvertrags tätig ist? Ausdruck, aber auch Treiber, dieser Entwicklung sind die seit den 1990er Jahren erfolgreichen Versuche, die Tarifautonomie privatrechtlich umzuinterpretieren, um die zwingende Wirkung von Tarifverträgen zu relativieren (zur historischen Entwicklung vgl. Rehder 2011).

Diese liberale Lesart des Tarifrechts hat sich in der Rechtsprechung von Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht durchgesetzt. Die Gerichte arbeiten mit der Rechtsfigur der „kollektiv ausgeübten Privatautonomie“. Demnach sind Tarifverträge private Verträge zwischen den beteiligten Akteuren und entfalten auch nur für ihren Geltungsbereich normative Kraft. Damit wird es zu einer privaten unternehmerischen Entscheidung, sich dem Tarifsystem anzuschließen oder nicht. Was folgt daraus für die Tarifautonomie – empirisch, vor allem aber auch in Bezug auf ihre demokratietheoretische Begründung?

Perspektiven auf Tarifautonomie und Demokratie

Der Band antwortet mit der Idee der „Tarifbürgerschaft“ im wirtschaftlichen Raum als funktionales Äquivalent zur „Staatsbürgerschaft“ in der parlamentarischen Demokratie. Wenn man die Demokratie retten wolle, müsse man auch die Tarifautonomie erhalten. Im Hintergrund scheinen – eher implizit als explizit formuliert – politische Forderungen auf: an die Rechtsprechung, den liberalen Pfad der Rechtsprechung zu verlassen; aber auch an den Gesetzgeber, das Tarifsystem zu stabilisieren, zum Beispiel durch eine Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Allerdings wird die Idee der Tarifbürgerschaft als analytische Kategorie nicht von allen Autor*innen geteilt. Ich komme darauf zurück.

Die sieben Beiträge des Bandes gruppieren sich aus arbeitsrechtswissenschaftlicher, soziologischer und politikwissenschaftlicher Perspektive locker um diesen Themenkreis herum. Dass nicht alle Artikel systematisch aufeinander bezogen sind, keine gemeinsame Agenda betreiben und teilweise eher neue Fragen als Antworten produzieren, ist auch dem Entstehungskontext des Bandes geschuldet, der auf einer Vortragsreihe basiert. Das führt zu einigen Wiederholungen und Leerstellen in den Texten, stört die Lektüre jedoch nicht. Das Buch regt zum Nachdenken an.

Der Beitrag von Oliver Nachtwey und Martin Seeliger stellt das Konzept der Tarifbürgerschaft explizit in den Kontext der Idee von „Industrial Citizenship“ von T.H. Marshall. Dies entspricht der Intention der beiden Herausgeber. Thorsten Schulten arbeitet in seinem Aufsatz über Hugo Sinzheimers Werk heraus, dass dieser eine liberale Uminterpretation seines Konzepts niemals gewollt hat. Felix Syrovatka, Florian Rödl und Wolfgang Streeck thematisieren in ihren Beiträgen das Verhältnis zwischen parlamentarischer Demokratie und Tarifautonomie (siehe unten). Ingrid Artus skizziert historische und aktuelle Entwicklungstendenzen der (Des-)Institutionalisierung von Tarifverträgen. Stefanie Hürtgen arbeitet in ihrem Text die Bedeutung sozialer Rechte für die Subjektivierung und Identitätsbildung von Beschäftigten heraus.

Schon die Auflistung der Aufsätze macht klar, dass der Band vor allem theoretisch angelegt ist. Wer eine aktuelle Bestandsaufnahme tarifpolitischer Entwicklungstendenzen erwartet, wird – bis auf den Beitrag von Ingrid Artus – enttäuscht. Den Kern des Bandes bildet die theoretisch-konzeptionelle Betrachtung des Zusammenhangs von Tarifautonomie und Demokratie im Zusammenspiel von Politik und Recht.

Tarifbürgerschaft als umstrittenes Konzept

Die juristischen Beiträge von Rödl und Syrovatka skizzieren die Tarifautonomie als eine zentrale Säule der modernen bürgerlichen Demokratie. In Anlehnung an Hugo Sinzheimer und mehr noch an dessen Schüler Otto Kahn-Freund ziehen sie eine Parallele zur parlamentarischen Demokratie. Demnach schafft die Tarifautonomie demokratische Räume in der von marktbedingten Machtasymmetrien gekennzeichneten ökonomischen Sphäre.

Das Schlagwort „Tarifbürgerschaft“ wird als Äquivalent zur „Staatsbürgerschaft“ eingeführt, die mit spezifischen Rechten und Pflichten einhergeht: „Wie die politischen Grundrechte verknüpft sind mit dem Status als Staatsbürger, verknüpfen sich die tarifpolitischen Grundrechte mit dem Status des Tarifbürgers, der allen Beschäftigten als Beschäftigten zukommt. Gewerkschaftsmitgliedschaft und Streikteilnahme sind die fundamentalen tarifbürgerlichen Rechte“ (Rödl, S. 144). Vor dem Hintergrund dieser Interpretationsfolie kritisieren die Autoren die Entwicklung in der Rechtsprechung und fordern zumindest implizit den Gesetzgeber auf, die Tarifautonomie zu schützen.

Dieser Perspektive widerspricht Wolfgang Streeck in seinem Text deutlich. Zwar findet er „den Begriff der Tarifbürgerschaft als politische Parole interessant“ (Streeck, S. 45). In analytischer Hinsicht skizziert er das Verhältnis von parlamentarischer Demokratie und Tarifautonomie aber nicht als komplementär, sondern als spannungsgeladen: „Natürlich kann man die Tarifautonomie in der liberalen Demokratie als eine bürgerliche Institution beschreiben.

Jedoch muss man dazu sagen, dass sie mindestens zur Hälfte auch eine hochgradig unbürgerliche Institution ist, deren Verteidigung in kritischen Situationen sehr unbürgerliche Mittel erfordert“ (ebd.). Er spricht in diesem Zusammenhang von einer Doppelherrschaft, weil Gewerkschaftsbewegung, Kollektivverträge und Streiks „Fremdkörper“ (S. 46) in der bürgerlichen Rechtsordnung seien, die „in einem permanenten Konflikt mit der staatlichen Souveränität sowie mit der Vertragsfreiheit und dem Wettbewerbsrecht“ stünden. Vor diesem Hintergrund setzt Streeck auch nicht auf eine fortschreitende rechtliche Kodifizierung zur Absicherung der Tarifautonomie, sondern auf eine politische Mobilisierung und Streiks. Nur dadurch habe die bürgerliche Gesellschaft in der Vergangenheit gelernt, sich mit dem Fremdkörper Tarifautonomie zu arrangieren („nie ganz geheuer, nie ganz gelöst“, S. 52).

Dass an dieser Argumentation etwas dran ist, wird deutlich bei einem genaueren Blick auf die von Rödl und Syrovatka herangezogene – und meines Erachtens unpassende – Analogie zwischen Staats- und Tarifbürgerschaft. Demnach sei die Teilnahme am Streik ein funktionales Äquivalent zum Wahlakt (Syrovatka, S. 24). Wie bitte? Bei der Parlamentswahl wählt die Staatsbürgerin zwischen konkurrierenden Parteien mit jeweils spezifischen Programmen aus, wer regieren soll. Beim Streik hat die Tarifbürgerin keine Wahl, weil durch das dominierende Prinzip der Branchengewerkschaft Konkurrenz ausgeschlossen ist.

Das Tarifeinheitsgesetz verdeutlicht, dass diese Konstellation gegenüber den sich formierenden Spartengewerkschaften verteidigt wird, wenn auch mit überschaubarem Erfolg. Die Tarifbürgerin hat nicht einmal einen strukturierten Einfluss auf die Forderungen, mit denen ihre Gewerkschaft in die Tarifrunde zieht. Sie entscheidet lediglich, ob sie für die aufgestellten Forderungen mitstreiken will oder nicht. Das gilt insbesondere dann, wenn die Tarifbürgerin kein Gewerkschaftsmitglied ist. Das ist wohl ein Teil dessen, was Streeck meint: ein Beispiel für gewerkschaftliche Kartellbildung, für die es gute Gründe gibt, die dem liberaldemokratischen System jedoch wesensfremd ist und die die Tarifautonomie angreifbar macht, wenn sie von ihren Anhänger*innen nicht mit Wumms verteidigt wird.

Wenn es hart auf hart kommt: Parallelen zwischen Demokratie und Tarifautonomie

Am Ende des Sammelbands bleibt die Leserin nachdenklich zurück. Dass der Staat die Tarifautonomie durch generalisierte Allgemeinverbindlichkeitserklärungen rettet, entspricht nicht ihrem autonomen Geist und ist auch kaum zu erwarten - angesichts der herrschenden parlamentarischen Verhältnisse und parteipolitischer Konstellationen. Selbst das aktuell vom Bundestag verabschiedete Bundestariftreuegesetz betont ja die Freiwilligkeit der Verbandsmitgliedschaft. Im Gegenteil: die Kanzler-Partei, die früher mal einen großen arbeitnehmernahen Flügel hatte, sucht ihr Wohl derzeit in der kollektiven Beschimpfung der Beschäftigten als krankfeiernd und Lifestyle-orientiert. Immerhin wird die CDU dafür in Umfragen abgestraft, was darauf hindeutet, dass Staats- und Tarifbürger*innen für Fragen des Arbeitsrechts empfänglich sind.

Womöglich ist das die eigentliche Parallele zwischen parlamentarischer Demokratie und Tarifautonomie: wenn es hart kommt, werden beide am Ende nicht vom Gesetzgeber oder von Gerichten verteidigt, sondern von den Menschen. Was wehrhafte Demokratie für den Bereich der Tarifautonomie bedeuten kann, bleibt eine spannende Frage.

Literatur

Rehder, Britta (2011): Rechtsprechung als Politik. Der Beitrag des Bundesarbeitsgerichts zur Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Frankfurt am Main/New York: Campus.

Sinzheimer, Hugo (1916): Ein Arbeitstarifgesetz. Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht. München: Duncker & Humblot


Britta Rehder 2026, Die Krise der Tarifautonomie als Krise der Demokratie, in: sozialpolitikblog, 26.03.2026, https://difis.org/blog/die-krise-der-tarifautonomie-als-krise-der-demokratie-195

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Das Lehrbuch von Fabian Beckmann und Florian Spohr betont die Vorzüge einer soziologischen und politikwissenschaftlichen Analyseperspektive auf Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik.
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