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DIFIS-Studie 2026/1: Beschäftigte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in der späten Erwerbsphase | Eine Abschätzung des Personenkreises

Die Heraufsetzung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre hat eine Personengruppe sichtbar werden lassen, die gesundheitsbedingt nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten kann, aber von der Erwerbsminderungsrente nicht erfasst wird. Um auch diesen, bislang im System der sozialen Sicherung nicht gesicherten, Personenkreis abzusichern, ist es erforderlich, seine ungefähre Größenordnung und dessen Bestimmungsgrößen zu kennen. Die Studie schätzt auf der Basis
unterschiedlicher Datengrundlagen Struktur und Größe des Personenkreises ab. Demnach sind bei einer engen Abgrenzung ca. 20.000 Personen und bei einer sehr weiten Abgrenzung bis zu ca. 290.000 Personen betroffen.

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