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DIFIS-Impuls 2024/3: Handreichung für eine bürgerfreundliche Sozialverwaltung

Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verpflichtet den Staat zur Fürsorge für Hilfebedürftige, zum vorsor- genden Schutz gegen die Wechselfälle des Lebens und zum Ausgleich sozialer Gegensätze; dies soll allen Menschen persönliche Entfaltung und soziale Teilhabe ermöglichen. Das Sozialbudget belief sich im Jahr 2022 auf gut 1,2 Billionen Euro, was einem Anteil von 30,5 % am BIP entspricht. Für die Bürger*innen manifestiert sich dies in einer geradezu unüberschaubaren Vielfalt von Leistungen für unterschiedliche Lebenslagen. Der Impuls gibt Leistungsträgern ebenso wie der Sozialberatung einen Überblick über die Regelungen, mittels derer ein möglichst unkompliziertes Verfahren für die Beantragung und Bewilligung von Sozialleistungen gewährleistet wird.

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