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Bundeskabinett beschließt den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht
Mit dem Beschluss des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes durch das Bundeskabinett kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestages nach, in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Entwicklung von Armut und Reichtum vorzulegen. Der Berichtszeitraum umfasst die COVID-19-Pandemie sowie die Inflations- und Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Die Auswirkungen auf die sozialen und materiellen Lebensverhältnisse werden auf Grundlage der amtlichen Statistik und von Forschungsergebnissen dargestellt.
Der 7. Armuts- und Reichtumsericht (ARB) knüpft an die bisherige Berichterstattung an. Der Bericht wird Bezug auf aktuelle soziökonomische Entwicklungen und (sozial-)politische Schwerpunkte dieser Legislaturperiode nehmen. Besonders im Fokus stehen dabei die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Inflations- und Energiepreisanstiegs infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Auch die Herausforderungen und Chancen im Zuge der sozial-ökologischen Transformation werden im Rahmen des 7. ARB vertieft analysiert.
Den Bericht finden Sie hier zum Download.
Weitere Informationen zum Armuts- und Reichtumsbericht finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


