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Veranstaltungsbericht: Hot Topic "Forschungsdatengesetz"

Bereits im Koalitionsvertrag kündigten die Regierungsparteien ein Forschungsdatengesetz an, das den Zugang zu Forschungsdaten für die öffentliche und private Forschung umfassend verbessern und vereinfachen sollte. 2023 folgte ein öffentliches Konsultationsverfahren des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Forschungsdatengesetz, in dem Datenbedarfe, Hindernisse für die Forschung sowie Lösungsansätze erfragt wurden. Schließlich kündigte die Bundesregierung in ihrer Roadmap zur Datenstrategie die Einführung eines Forschungsdatengesetzes für das vierte Quartal 2024 an, dessen Eckpunkte am 7. März 2024 vom BMBF veröffentlicht wurden.

Währenddessen wurden mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz 2023 für den Gesundheitssektor Regelungen verabschiedet, die auch im Rahmen eines Forschungsdatengesetzes von Belang sind: die Nutzung und Verknüpfung von Prozess- und Registerdaten aus unterschiedlichen Quellen, Fragen des Datenschutzes sowie die Einrichtung und Aufgaben einer Datentreuhänderstelle.

Wo liegen die Defizite der deutschen Forschungsdateninfrastruktur? Welche Bedarfe stellen sich insbesondere aus Sicht der Sozialpolitikforschung? Inwiefern kann ein Forschungsdatengesetz die Rahmenbedingungen beim Zugang zu Daten und der Datennutzung verbessern? Welche Regelungen sollte es enthalten und welche darüber hinausgehenden Maßnahmen sind erforderlich?

Diese und weitere Fragen wurden am 21.03.2024 im Rahmen eines DIFIS Hot Topic zum Thema Forschungsdatengesetz diskutiert. Den Auftakt der Diskussion mit einem Überblick zur Situation der Dateninfrastruktur und Bedarfen der Forschung übernahm Tatjana Mika, Bereichsleiterin im Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung und Vorsitzende des Ständigen Ausschusses Forschungsdateninfrastruktur beim Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten. Weitere Kurzimpulse erfolgten durch Dana Müller, Forschungsdatenzentrum der Bundesagentur für Arbeit im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, sowie durch Dr. Achim Schmid, Deutsches Institut für interdisziplinäre Sozialpolitikforschung, Universität Bremen. Die Diskussion wurde moderiert durch Prof. Dr. Frank Nullmeier (Universität Bremen).

Als zentrale rechtliche Probleme wurden inhaltliche Einschränkungen der Forschung mit pseudonymisierten Daten sowie Hindernisse bei der Verknüpfung von Mikrodaten aus unterschiedlichen Quellen diskutiert. Hierfür müsse eine sichere, datenschutzkonforme Infrastruktur aufgebaut werden. Das im Eckpunktepapier zum Forschungsdatengesetz (FDG) angekündigte „German Micro Data Center“ könnte hierzu beitragen, müsste aber entsprechend ausgestattet und in bestehende Dateninfrastrukturen eingebunden werden. Über die Verknüpfung von Mikrodaten könnten die Forschungspotenziale administrativer Daten gehoben werden. Wie internationale Beispiele zeigten, wäre ein einheitlicher Verknüpfungsschlüssel ein entscheidender Verbesserungsschritt. Während im Eckpunktepapier zum FDG einige Unschärfen zur Definition von Forschungsdaten, Daten der öffentlichen Hand, öffentlicher und privater Forschung sowie ein unangemessener Aufwand zur Bereitstellung von Metadaten ohne Datenzugang beanstandet wurde, besteht die Möglichkeit, dass das FDG im erwarteten Referentenentwurf und im weiteren Gesetzgebungsprozess noch im Sinne der Referentinnen aus den Forschungsdatenzentren angepasst wird, um entscheidende Verbesserungen der Dateninfrastruktur für die Sozialpolitikforschung zu initiieren.

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