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DIFIS-Impuls 2022/4: Wie haben die Arbeits- und Sozialgerichte und die Sozialverwaltung in der Pandemie gearbeitet?

Die Sars-CoV-2-Pandemie hat seit 2020 das öffentliche und private Leben binnen kurzer Zeit in nicht gekanntem Ausmaß verändert. Wie lassen sich unter den Bedingungen einer Pandemie der Infektionsschutz an den Gerichten, der Zugang zum Recht und der Rechtsschutz gewährleisten? Um auf diese Fragen auch empirisch verlässliche Antworten zu erhalten, hat das Forschungsprojekt Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und Sozialverwaltung in der Pandemie die beiden für den Sozialstaat besonders wichtigen Gerichtsbarkeiten untersucht, unter Förderung durch das Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS). In die von August 2020 bis Ende 2021 laufende Untersuchung einbezogen wurde die Wirksamkeit von zwei im Wesentlichen gleichlautenden verfahrensrechtlichen Regelungen, § 114 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) und § 211 Sozialgerichtsgesetz (SGG), die von Ende Mai 2020 bis Ende Dezember 2020 in Kraft waren. Sie sollten bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite im Gericht nicht anwesenden ehrenamtlichen Richter*innen die Mitwirkung an mündlichen Verhandlungen durch zeitgleiche Bild- und Tonübertragung ermöglichen. Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden ab Ende 2020 in mehreren Fachzeitschriften veröffentlicht. Der DIFIS-Impuls fasst das Vorgehen und zentrale Erkenntnisse des Forschungsprojekts zusammen.

Hinweis: Die DIFIS-Impulse werden in kleiner Auflage gedruckt. Für Autor*innen reservieren wir Belegexemplare auf Wunsch. Wenn Sie Interesse haben, den Impuls zu bestellen, melden Sie sich bitte bei uns unter Angabe der gewünschten Ausgabe(n) und der Anzahl der Exemplare. Die Bestellung ist kostenlos.

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