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DIFIS-Impuls 2024/6: Die Reduzierung von Benachteiligung in der Kindertagesbetreuung

Fast zeitgleich mit dem Auslaufen des Bundesprogramms verdeutlichten verschiedene Studien den erheblichen Bedarf für eine Unterstützung von Kindern im Bildungsverlauf. So wiesen sowohl die Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU), der IQB-Bildungstrend als auch die PISA-Studie deutlich auf nachlassende Kompetenzen von Schüler*innen hin. Weiter zeigen aktuelle Daten zu den Sprachförderquoten im vorschulischen Bereich einen kontinuierlichen Anstieg – z. B. in Bremen.

Dabei sind Vermeidung und Abbau von Benachteiligungen gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII zentrale gesetzliche Aufträge der gesamten Kinder- und Jugendhilfe und damit auch der Kindertagesbetreuung. Unter Benachteiligung wird in der Kinder- und Jugendhilfe alles verstanden, was der Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit im Wege steht. Laut dem aktuellen Nationalen Aktionsplan (NAP) Für ein kindergerechtes Deutschland der Bundesregierung ist die Gruppe der Kinder, die ein besonderes Risiko von sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung haben, relativ genau beschrieben.
Die stark variierenden Herangehensweisen der Länder werfen die Frage auf, wie zusätzliche Ressourcen möglichst bedarfsgerecht verteilt werden können, ohne dabei stigmatisierende Effekte durch Etikettierungen hervorzurufen.

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