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DIFIS-Studie 2024/9: Zugänglichkeit des Sozialstaats. Wege aus der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen

Das Recht auf gute Verwaltung gewährleistet, dass Verwaltungsakte rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen. Damit allein werden aber nicht alle Menschen erreicht, die Sozialleistungen benötigen. Leistungsberechtigte haben umfassende Beratungsansprüche und sind bei der Beantragung von Leistungen zu unterstützen. Dies setzt hinreichende personelle und sachliche Ressourcen in der Sozialverwaltung voraus, aber auch ein Mindset, welches die Interessen der Antragstellenden würdigt. Geboten sind eine adressatenbezogene Kommunikation, eine strukturierte rechtskreisübergreifende Kooperation und eine proaktive Ausgestaltung der Leistungserbringung.

Die historisch gewachsenen Strukturen führen jedoch dazu, dass die Verwaltung dieser Leistungen nicht in den Händen einer einzigen Behörde liegt, sondern eine für Laien nahezu un- überschaubare Vielfalt an Trägern existiert. Auch das materielle Recht ist komplex: Manche Leistungen schließen einander aus, andere bedingen und ergänzen einander, Voraussetzungen und Folgen der unterschiedlichen Leistungsarten unterscheiden sich teilweise erheblich. Menschen, denen es an systemischem Wissen über den Sozialstaat fehlt, können sich folglich nur schwer orientieren. Es überrascht daher kaum, dass nicht alle, die einen Rechtsanspruch auf eine Sozialleistung haben, diese auch in Anspruch nehmen. Liegt es in der Eigenverantwortung der leistungsberechtigten Personen, sich selbstständig über ihre Ansprüche zu informieren und sich im Geflecht der Träger zu orientieren? Trifft sie eine Holschuld oder muss vielmehr die Sozialverwaltung proaktiv dafür sorgen, dass die Leistungen den Weg zu den Berechtigten finden? Dies sind die wichtigsten Fragen, die Constanze Janda in ihrer Studie näher untersucht.


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