Soziale Gerechtigkeit durch Direktzahlungen? Chancen des Auszahlungskanals für das Klimageld
Das Jahressteuergesetzes 2022 schafft die Rechtsgrundlage, um die Kontoverbindungen aller Bürger*innen zusammen mit der Steueridentifikationsnummer zu erfassen. Dadurch kann nicht nur das Klimageld umgesetzt werden, auch andere Sozialtransfers würden von einem Direktauszahlungskanal profitieren. In Zeiten weitreichender Entlastungsmaßnahmen gewinnt ein solcher Transferkanal zusätzlich an Bedeutung.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, ein „Klimageld“ einzuführen, um die Bürger*innen von steigenden CO2-Preisen zu entlasten. Durch das Klimageld soll eine sozial ausgewogene CO2-Bepreisung erreicht werden, die den Rückhalt der Gesellschaft genießt. Es soll daher grundsätzlich an alle Bürger*innen in Deutschland (an Kinder evtl. zu einem reduzierten Anteil) ausgezahlt werden.
Als ersten Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Klimagelds, schafft das Jahressteuergesetzes 2022 die Rechtsgrundlage, um die Kontoverbindungen (IBAN) aller Bürger*innen zusammen mit der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) zu erfassen. Dadurch kann nicht nur das Klimageld umgesetzt werden, auch andere Sozialtransfers würden von einem Direktauszahlungskanal profitieren. In Zeiten weitreichender Entlastungsmaßnahmen, die schnell und zielgerichtet bei den Bürger*innen ankommen sollen, gewinnt ein solcher Transferkanal zusätzlich an Bedeutung.
Möglichkeiten zur Auszahlung an die Bevölkerung
Bisher existiert kein Kanal für flächendeckende staatliche Zahlungen an die Gesamtbevölkerung. Unsere Analyse im Rahmen des Kopernikus-Projekts Ariadne untersucht die Vor- und Nachteile verschiedener Auszahlungswege aus Verwaltungssicht und unter verhaltensökonomischen Gesichtspunkten (Kellner et al. 2022). Indirekte Kanäle wie eine Verrechnung mit Krankenkassenbeiträgen oder Lohnsteuerabgaben leiden unter einer geringen Sichtbarkeit und erreichen ohnehin nicht die Gesamtbevölkerung. Daher erscheint der Aufbau eines Direktauszahlungssystems als vorteilhafteste Lösung.
Als primäres Identifikationsmerkmal dient dazu die Steuer-ID: sie erfasst alle in Deutschland geborenen, erwerbstätigen oder mit Wohnsitz gemeldeten Personen in einem zentralen Register. Die Steuer-ID ist bereits mit Kerndaten aus den Melderegistern wie Anschrift und Geburtsdatum verbunden.
Zentrale Erfassung von Kontoverbindungen
Diese Datenbank muss in einem ersten Schritt mit den Bankverbindungen aller im Inland wohnhaften Personen verknüpft werden. In vielen Fällen existieren diese Informationen bereits bei verschiedenen öffentlichen Stellen. So verfügen Renten- und Familienkassen, BaföG-Ämter, die Agentur für Arbeit und die Finanzämter zusammengenommen über die IBANs von bis zu 75 Mio. Bürger*innen. Das Jahressteuergesetz 2022 bildet die rechtliche Grundlage, um diese Daten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammenzuführen. Für Minderjährige soll dabei die Bankverbindung der kindergeldberechtigten Betreuungsperson verwendet werden.
Für die übrige Bevölkerung ist eine Erfassung aus dritten Quellen erforderlich. Dazu ist im Gespräch, private Kreditinstitute zur Weitergabe der Bankdaten zu verpflichten. Eine möglicherweise schnellere und mit geringerem legislativen Aufwand verbundene Option besteht darin, alle verbleibenden Personen postalisch unter ihrer Meldeadresse zu kontaktieren und um die Mitteilung ihrer IBAN zu bitten. Dies könnte im Idealfall über einen QR-Code in einem Onlineportal oder bei Bedarf per schriftlicher Rückantwort erfolgen.
Bisher nur Erfassung, aber kein Auszahlungskanal
Im Jahressteuergesetz 2022 werden für das BZSt Mehrkosten von knapp 30 Mio. Euro bis 2025 veranschlagt. Diese umfassen allerdings lediglich den Aufwand für die Erfassung und Verwaltung des Datensatzes. Ein Auszahlungskanal – sowie die dafür anfallenden Kosten – wurden noch nicht spezifiziert. Das Finanzministerium rechnet frühestens ab 2024 mit einer ersten Auszahlung, abhängig davon, wie schnell der Datensatz konsolidiert wird.
Das BZSt verfügt selbst nicht über die benötigten Kapazitäten, um regelmäßige Auszahlungen an 83 Mio. Bürger*innen zu veranlassen. Für die Handhabung dieses hohen Transaktionsvolumens erscheint das IT-System der Bundesagentur für Arbeit deutlich besser geeignet. Die Familienkasse tätigt bereits 17 Mio. Überweisungen pro Monat über dieses System. Sie verfügt zudem über die personelle Kompetenz und technische Ausstattung, um den zu erwartenden Publikumsverkehr bei Auszahlungsproblemen oder der Vergabe von Bar-Gutscheinen handhaben zu können. Bei einer engen Verzahnung von BZSt und Familienkasse sowie einer Entwicklung des Auszahlungswegs parallel zur Datenerfassung könnte die erste Zahlung auch bereits 2023 vorgenommen werden (Konopka 2022).
Direktzahlungskanal nicht nur für Klimageld nutzbar
Der staatliche Direktauszahlungskanal ist dabei nicht auf eine Nutzung für das Klimageld beschränkt, sondern soll die „unbare Auszahlung von Leistungen aus öffentlichen Mitteln“ (JStG 2022, S. 40) im Allgemeinen ermöglichen. Dies eröffnet die Option, den Kanal für andere flächendeckende Sozialtransfers zu nutzen.
Insbesondere die in schneller Folge beschlossenen Entlastungspakete der Bundesregierung verdeutlichen die Vorteile eines Direktauszahlungskanals: Ist dieser erst einmal etabliert, kann kurzfristig und flexibel auf Krisensituationen reagiert werden. So wurde etwa in Österreich bereits ein ähnlicher Auszahlungsweg für den dortigen „Klimabonus“ geschaffen. In Folge der Energiepreiskrise und allgemeinen Preissteigerungen wurde die erste Auszahlung mit einem flächendeckenden Inflationsausgleich verbunden. Eine entsprechende Einmalzahlung wurde in Deutschland zunächst nur für Erwerbstätige über den Auszahlungsweg der Lohn- und Gehaltszahlungen beschlossen. Zwar wurden ähnliche Zahlungen für Empfänger*innen gesetzlicher Renten sowie Studierende nachgereicht, jedoch besteht dadurch das Risiko von Doppelzahlungen, während andere Teile der Bevölkerung weiterhin nicht erreicht werden.
Zudem entfallen bei einer Direktauszahlung Vorlaufzeiten zur Implementierung - wie im Fall der geplanten Gaspreisbremse. Ebenso wenig ist die Kooperation dritter, nicht-staatlicher Akteure erforderlich. Für die Bürger*innen würde eine monatliche Direktzahlung in Form eines Energiegelds zu einer effektiven und sozial ausgeglichenen Entlastung führen (Kalkuhl el al. 2022). Darüber hinaus ist eine verbrauchsunabhängige Direktzahlung sichtbarer, leichter verständlich und anreizkompatibler als ein undurchsichtiger Mix aus Einzelmaßnahmen.
Gerechte Verteilung der Transferleistungen
Undifferenzierte Zahlungen an alle Einkommensgruppen werden häufig als ungerecht wahrgenommen. Unsere Analysen zeigen jedoch, dass eine einheitliche Pro-Kopf-Zahlung an alle Bürger*innen vor allem einkommensschwachen Haushalten zu Gute kommt (Kalkuhl et al. 2021). Dies liegt unter anderem daran, dass ein einheitlicher Fixbetrag für Menschen mit niedrigen Einkommen einen deutlich höheren relativen Einkommenszuwachs bedeutet. Die bedingungslose Auszahlung stellt darüber hinaus sicher, dass alle bedürftigen Bürger*innen eine Zahlung erhalten, was durch ein antragsbasiertes System nicht gewährleistet werden kann.
Der soziale Ausgleich kann zudem verstärkt werden, indem die Direktzahlungen bei Erwerbstätigen automatisch zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet werden. Grundsätzlich ist auch eine vollständige Abschöpfung ab einer festzulegenden Einkommensgrenze durch pauschale Steuerabzüge möglich.
Ausblick und zeitliche Perspektive
Der aktuell geplante Weg zum Klimageld erscheint langwierig und kompliziert. Zum einen wird der Großteil des Budgets für die Zusammenführung von IBAN und Steuer-ID im Jahressteuergesetz erst 2024 und 2025 veranschlagt. Die Übermittlung von Daten der Zahlungsdienstleister soll sogar ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen. Somit könnte die Erstellung des konsolidierten Datensatzes bis mindestens 2026 dauern. Zum anderen ist bisher nicht bekannt, wie nach der Erfassung die eigentliche Auszahlung erfolgen soll. Somit ist fraglich, ob der aktuelle Ansatz überhaupt noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.
Ein Blick nach Österreich zeigt jedoch, dass eine schnelle Umsetzung von Direktauszahlungen durchaus möglich ist: Dort vergingen vom Beschluss bis zur ersten Auszahlung nur 12 Monate. Bei entsprechendem politischen Handlungswillen wäre ein ähnlich ambitioniertes Ziel auch in Deutschland realisierbar. Der oben vorgeschlagene Weg über die Familienkasse würde die technisch nötigen Rahmenbedingungen setzen.
Literatur
Jahressteuergesetzt 2022 (JStG). Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses. Drucksache 20/4729. Stand: 30.11.2022. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/20/047/2004729.pdf
Kalkuhl, M., Amberg, M., Bergmann, T., Knopf, B., Edenhofer, O. (2022). Gaspreisdeckel, Mehrwertsteuersenkung, Energiepauschale – Wie kann die Bevölkerung zielgenau und schnell entlastet werden? MCC-Arbeitspapier. URL:
www.mcc-berlin.net/Publications/2022_MCC_Gaspreise_und_Entlastungsmaßnahmen.pdf
Kalkuhl, M., Knopf, B. und Edenhofer, O. (2021). CO2-Bepreisung: Mehr Klimaschutz mit mehr Gerechtigkeit. MCC-Arbeitspapier. URL: https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/C18_MCC_Publications/2021_MCC_Klimaschutz_mit_mehr_Gerechtigkeit.pdf
Kellner, M., Roolfs, C., Rütten, K., Bergmann, T., Hirsch, J., Haywood, L., Konopka, B. und Kalkuhl, M. (2022). Entlastung der Haushalte von der CO2-Bepreisung: Klimageld vs. Absenkung der EEG-Umlage. Kopernikus-Projekt Ariadne. URL: https://ariadneprojekt.de/publikation/entlastung-der-haushalte-von-der-co2-bepreisung/
Konopka, B. (2022). Familienkasse zahlt Klimageld aus. KlimaBlog. URL: https://klimablog.org/2022/09/19/familienkasse-zahlt-klimageld-aus/
Bildnachweis: openPetition
Maximilian Kellner 2022, Soziale Gerechtigkeit durch Direktzahlungen? Chancen des Auszahlungskanals für das Klimageld, in: sozialpolitikblog, 22.12.2022, https://difis.org/blog/?blog=43 Zurück zur Übersicht
Maximilian Kellner ist Wissenschaftler am Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change in Berlin. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Kopernikus-Projekts Ariadne beschäftigt er sich mit den Verteilungseffekten der CO2-Bepreisung, aktuellen Energiepreisentwicklung und Entlastungsmöglichkeiten. Zuvor promovierte er an der Technischen Universität Berlin zu den Interaktionen zwischen öffentlicher Finanz- und Klimapolitik.
Bildnachweis: Charlotte Geiger