„In Deutschland wird sehr gut zurückgezahlt, da können sich alle darauf verlassen“
In Deutschland nehmen aktuell 600.000 Menschen die Leistungen der Schuldnerberatungen in Anspruch. Die Gründe dafür reichen von Krankheit, über Trennung bis hin zur Arbeitslosigkeit. Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. spricht im sozialpolitikblog-Gespräch über Schulden, die Schuldnerberatung und warum man sich so früh wie möglich Hilfe suchen sollte.
Interview: Pia Jaeger
Frau Moers, wann hat man Schulden und ab wann ist man überschuldet?
Verschuldung bedeutet nur: ich habe Schulden. Das können 20 € sein, die einem die Oma geliehen hat oder 25.000 € bei der Bank. Solange ich die Leihgabe wie vereinbart zurückzahle, ist alles okay. Kann ich aber die Leihgabe nicht wie vereinbart zurückzahlen, also habe langfristig mehr Ausgaben als Einnahmen, dann bin ich überschuldet. Mit einer Überschuldung kommen dann die Inkassobriefe oder Mahnschreiben vom Gericht, da die Gläubiger versuchen, ihr Geld zurückzubekommen. Viele Menschen sind sehr gut darin, sehr lange Löcher zu stopfen und zu schauen: Oma drängelt nicht so sehr, beim Vermieter muss ich als erstes zahlen und so lange zu jonglieren, bis es wirklich nicht mehr geht. Zwar ist das Jonglieren für viele mit großem Druck verbunden, aber es gelingt. Irgendwie. Erst in dem Moment, in dem es eigentlich schon zu spät ist, kommen die meisten Leute in die Schuldnerberatung. Das ist oft viele Jahre, nachdem es eng wurde finanziell…
Was sind die häufigsten Gründe für eine private Überschuldung?
Die meisten Menschen machen sich viele Gedanken darüber, wofür sie Geld ausgeben oder Schulden aufnehmen. Nicht selten sind die ersten Schulden auch investive Schulden, beispielsweise für die erste eigene Wohnung, für die Hochzeit oder das Auto, mit dem zum neuen Arbeitsplatz gependelt wird. Dann wird vielleicht plötzlich einer krank, oder man trennt sich, verliert den Arbeitsplatz - oder es kommt Corona.
Dann kann man natürlich sagen, die Menschen hätten risikobewusster handeln und sagen können, ich brauche nur 5.000 € und keine 10.000 € Kredit oder ich feiere eine kleine Hochzeit und keine große. Das ist im Nachhinein immer leicht. Aber ich finde es auch sehr nachvollziehbar, dass die Menschen das Geld nehmen, wenn die Bank eine Bonitätsprüfung macht und daraufhin dem Kredit zustimmt. Es sind doch Fachleute, die sagen, das geht mit dem Kredit und die bereit sind, mir das Geld zu geben. Darauf würde ich auch vertrauen und in aller Regel geht das ja auch gut.
Noch schlimmer ist es, wenn - wie jetzt - enorm gestiegene Energiepreise selbst bei sparsamem Verhalten zu hohen Strom- und Gasrechnungen führen. Viele Menschen machen nämlich gar nicht bewusst Schulden oder kaufen zu viel, sondern werden „vom Leben überrascht“ oder eben von der Gasrechnung überrascht. Das ist für Menschen mit hohem Einkommen kein Problem, aber wenn ich nur sehr niedriges Einkommen habe, kann eine Gasrechnung von 2.000 Euro schon ein riesiges Problem darstellen.
Müsste man die Banken stärker in die Verantwortung nehmen?
Ich finde: ja. Es gibt dazu auch immer wieder Initiativen. Auf europäischer Ebene soll gerade zum Beispiel die Verbraucherkreditrichtlinie reformiert werden. Spannend daran ist, dass mit der Richtlinie erstmals einhergeht, dass auch eine Schuldnerberatung verpflichtend angeboten werden muss. Auf EU-Ebene wird das also bereits zusammen gedacht. Da werden Verursacher, also Banken und andere Gläubiger, mit in die Pflicht genommen. In vielen europäischen Ländern gibt es aber auch keine Schuldnerberatung und insbesondere keine kostenlose Schuldnerberatung wie bei uns in Deutschland.
Wichtiger ist mir aber bei der Regulierung, den Blick auf andere Akteure zu legen. Denn es sind nicht allein die Banken. Es ist unser Wirtschaftssystem insgesamt. Wir haben einen Gesetzesrahmen, der erlaubt, dass Inkassounternehmen beim ersten Mahnschreiben enorm hohe Gebühren nehmen dürfen. Es ist nicht nur erlaubt, sondern auch üblich, dass Werbung personalisiert wird - sowohl für Produkte als auch für Zahlungsmethoden wie „buy now, pay later“. Und überhaupt lässt sich sagen, dass unser Wirtschaftssystem das Schuldenmachen fördert und forciert. Was besonders spannend ist, weil es in Deutschland eine sehr hohe Zahlungsmoral gibt. Das bestätigt auch die Schufa jedes Jahr: 98 Prozent der Kredite werden ohne Störungen zurückgezahlt.
Welche Anbieter können und dürfen Schuldnerberatung machen?
Das ist abhängig davon, wo man wohnt.
Zuerst einmal ist wichtig, dass der Begriff „Schuldnerberatung“ nicht rechtlich geschützt ist. Sprich: erstmal darf sich leider jeder Schuldnerberater oder Schuldnerberaterin nennen, egal ob er oder sie qualifiziert ist oder nicht. Der Begriff Insolvenzberatung ist dagegen rechtlich geschützt. Nur ist die Trennung zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung unsinnig, aber das ist ein anderes Thema. Doch zurück zu Ihrer Frage: Darüber wer Insolvenzberatung machen darf, entscheiden die Bundesländer nach sehr unterschiedlichen Kriterien. Sie legen fest, wer die rechtliche „Anerkennung“ als Insolvenzberatungsstelle erhält. Eine Anerkennung heißt in der Regel auch, bestimmte Qualitäts- und Organisationsvorgaben einzuhalten. Rechtsanwälte beispielsweise dürfen immer Insolvenzberatung machen. Manche machen das auch sehr gut, andere vergessen die eigentliche Soziale Schuldenberatung. Also zu überprüfen, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind. Oder das Haushaltsbudget insgesamt anzuschauen oder langfristige Perspektiven gemeinsam zu entwickeln.
In Deutschland wird die Schuldnerberatung durch die Kommunen finanziert, die Insolvenzberatung durch die Länder. Meist finanzieren diese dann Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentralen oder bieten als Kommune selbst Schuldnerberatung an. So können die überschuldeten Menschen die Beratungsstelle kostenlos aufsuchen. Aber durch diese unterschiedliche Finanzierung von Kommune und Land gibt es eben auch diese Trennung zwischen Schuldner- und Insolvenzberatung, die aber inhaltlich nicht begründet ist: Schuldnerberatung muss immer auch fit im Insolvenzrecht sein. Und eine Insolvenzberatung funktioniert nur, wenn die gesamte Schuldensituation in den Blick genommen wird.
Die Schuldnerberatung hat sich als spezielles Berufsfeld der Sozialen Arbeit entwickelt. Wie kam es dazu?
Die Schuldenthematik ist in den 80iger Jahren anfangs vor allen Dingen bei Straffälligen und Suchtkranken aufgekommen, weil gerade diejenigen, die nach einer Haftstrafe auf der Suche nach einer Wohnung waren, es schwer hatten, mit einem SCHUFA-Eintrag eine passende Bleibe zu finden. Das ist auch heute noch so, aber in den 80ern starteten die SCHUFA und andere Auskunfteien ihre Arbeit, als es mit den Konsumkrediten losging. Die gab es ja vorher kaum. Als dann in den 90er Jahren das Insolvenzrecht kam, wurde Schuldnerberatung immer mehr verrechtlicht und ist seither mehr und mehr zu einer eigenen Profession geworden. Wir, und das erlebe ich auch bei den Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen, beziehen uns sehr deutlich auf die Verankerung in der Sozialen Arbeit. Das ist aber in den letzten Jahrzehnten so nicht immer auch gelebt worden, stattdessen stand der rechtliche Aspekt oft im Vordergrund.
Mein Verständnis von Schuldnerberatung ist, dass es darum geht, Veränderungsprozesse zu begleiten. Es ist egal, ob jemand zu viel investiert oder konsumiert hat oder ob eine Krankheit der Auslöser der Überschuldungssituation war. Es geht letztendlich darum, mit der Veränderung klarzukommen und auch sich selbst zu verändern. Oft bringt es ja auch positive Veränderungen mit sich, den Schuldenberg hinter sich zu lassen. Aber auch diese positiven Veränderungen muss man lernen, zuzulassen.
Gibt es ein allgemeingültiges Beratungskonzept, und wenn ja, wie sieht das aus?
Es gibt von der „Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV)“, einem Zusammenschluss aus den Verbraucherzentralen, den Wohlfahrtsverbänden und uns, ein Konzept „Soziale Schuldnerberatung“. Das ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, Schuldnerberatung im Sinne der Sozialen Arbeit zu machen.
Mit unseren Mitgliedern haben wir zudem „Grundsätze guter Schuldnerberatung“ aufgestellt. Ein Leitbild, in dem es uns darum geht, ein Selbstverständnis zu definieren. Diesem Leitbild verpflichten sich alle Mitglieder der BAG-SB mit der Aufnahme in den Verein.
Gibt es in der Schuldnerberatung eine Qualitätskontrolle?
Es gibt Qualitätsstandards bei einzelnen Wohlfahrtsverbänden und es gibt von einzelnen Ländern vorgegebene Qualitätsstandards. Aber generell ist das ein großes Problem: Es gibt kein bundeseinheitliches Berufsbild, keine bundeseinheitliche Qualitätskontrolle und kein bundeseinheitliches gemeinsames Konzept für die Aus- und Weiterbildung von Beratungskräften.
Welche Unterschiede gibt es zwischen der durch Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte vorgenommenen Beratung und der durch Sozialarbeiter*innen angebotenen Beratung?
Ich habe in Hamburg und in Berlin Schuldnerberatung gemacht und dort war ein ganz wichtiger Faktor in beiden Beratungsstellen, dass es ein interdisziplinäres Team gibt mit mindestens einem Juristen oder einer Juristin und einem Sozialarbeiter oder einer Sozialarbeiterin. In einigen Bundesländern ist diese interdisziplinäre Zusammensetzung der Teams Voraussetzung, um vom Land gefördert zu werden. Wir haben gerade als Verband versucht eine Rahmenordnung über die Ausbildung von Schuldnerberatungskräften zu verabschieden, in der es darum geht, genau diese Interdisziplinarität zu lehren: Ist man Jurist*in, muss man sich mehr mit den Beratungsmethoden der Sozialen Arbeit auseinandersetzen, als Ökonom*in muss man sich eher mit den rechtlichen Regelungen beschäftigen und als Soziolog*in ist vielleicht der politische Rahmen schon bekannnt und es geht eher um die praktischen Aspekte. Und hat man einen Abschluss in einem ganz anderen Bereich, durchläuft man eben alle Module. Wir haben ein riesiges Nachwuchsproblem und es gibt jetzt schon ganz viele offene Stellen. Daher engagieren wir uns in dem Bereich Weiterbildung, denn uns ist wichtig, dass die neuen Beratungskräfte gut qualifiziert sind. Zugleich ist klar, dass unser Arbeitsbereich wachsen wird, mit den finanziellen Sorgen, die gerade auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zukommen.
Wer bietet die Ausbildung für Schuldnerberater*innen an?
Es gibt wie gesagt aktuell noch keine einheitliche Ausbildung. Aber es gibt bundesweit einige Weiterbildungsanbieter und Fortbildungsinstitute, die teilweise an Hochschulen angedockt sind oder die über die Wohlfahrtsverbände organisiert sind. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der theoretischen Ausbildung, während der praktische Aspekt aktuell unserer Meinung nach noch viel zu wenig berücksichtigt wird, höchstens in Form von Praktika. Wir haben auf unsere Vereinswebseite die Anbieter zusammengestellt, die sich selbst verpflichten, unsere gemeinsam erarbeiteten Standards einzuhalten. Und für alle, die schon in der Beratung tätig sind, bieten wir selbst regelmäßig Fortbildungen an.
Warum sollte man als Schuldnerberater*in arbeiten?
Es gibt kaum ein Feld in der Sozialen Arbeit, in dem man so schnell gute Nachrichten überbringen und Probleme lösen kann. Das Besondere an diesem Beruf ist, dass man Problemlagen leicht versachlichen und objektivieren kann und dadurch den emotionalen Stress, mit dem viele Leute in die Beratung kommen, lösen kann. Viele Beratungskräfte sind psychologisch geschult und besitzen hohe Gesprächsführungskompetenzen. Aber oft kann auch schon anhand der finanziellen Auflistungen und der Darstellung der Möglichkeiten viel Stress genommen werden. So können wir den Ratsuchenden wieder eine Zukunft sichtbar machen. Und ich persönlich finde es auch schön zu wissen, dass ich den Menschen helfen kann, ihre Rechte wahrzunehmen. Denn viele Menschen wissen schlicht nicht, was Pfändungsschutz ist oder wann die Verjährung eingetreten ist.
Welche Rolle spielt die Prävention in der Schuldnerberatung?
Prävention spielt eine große Rolle. Insbesondere die Verbraucherzentralen machen das sehr gut und versuchen Verbraucherbildung voranzubringen. Es gibt aber auch aus der Schuldnerberatung heraus viele Initiativen, die häufig über die einzelnen Beratungsstellen laufen. In Thüringen gibt es eine ganze Landesstelle, die sich nur mit Präventionsmaßnahmen beschäftigt und die viel in Schulen geht und Jugendbildung macht. Wir haben im gesamten Bundesgebiet viele engagierte Kolleginnen und Kollegen, die ihre Erfahrung aus der Schuldnerberatung nutzen, um junge Menschen vor Schuldenfallen zu warnen. Eine super Sache!
Spielen die Verschuldungsgründe eine Rolle in der Beratungsstrategie? Kann man in der Schuldnerberatung darauf eingehen, oder ist es am Ende egal, was die Ursache war?
Es gibt eine fachliche Unterscheidung zwischen Ursache und Auslöser und da gibt es in Deutschland nicht selten Streit darüber. Denn wer kann schon die Ursache einer Überschuldung definieren? Um auf die oben genannten Beispiele zurückzukommen: ist die Bank die Verursacherin der Überschuldung, weil sie mir den Kredit gewährt hat? Oder liegt die Ursache in dem Arbeitsmarkt, wo ich nur einen sehr geringen Lohn erhalte? Oder war die Werbung ursächlich? Oder bin ich zu große finanzielle Risiken eingegangen?
Oft haben auch Beratungskräfte und Ratsuchende unterschiedliche Einschätzungen, was die Ursache der Schulden war. Und letztendlich ist es auch egal und müßig, sich darüber im Einzelfall zu viele Gedanken zu machen. Denn wir wollen in der Beratung nach vorn schauen und den Blick auf eine Zukunft ohne Schulden lenken.
Der Auslöser lässt sich dagegen leichter bestimmen. Wenn es zum Beispiel am Zerbrechen einer Partnerschaft lag, dass ich meine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, dann kann ich daran in der Beratung auch gemeinsam gut ansetzen. Dann kann ich in der Beratung versuchen, die Risiken anzusprechen, die mit einem gemeinsamen Kreditvertrag einhergehen und dann kann ich mit dem oder der Ratsuchenden für die Zukunft Perspektiven entwickeln, in denen mit solchen Auslösern anders umgegangen werden kann. Beispielsweise, indem ich mir früher Hilfe suche und nicht ewig versuche, die Zahlungen allein zu jonglieren.
Sind Schulden auch geschlechtsspezifisch? Also beeinflusst das Geschlecht die Überschuldung?
Es gibt viele Alleinerziehende, die überschuldet sind und diese Alleinerziehenden sind eben häufig Frauen. Laut Überschuldungsstatistik war es lange Jahre der alleinstehende Mann zwischen 40 und 50, der in den Schuldnerberatungsstellen Rat suchte. Klassischerweise hatte er zusätzliche Probleme, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Wohnungslosigkeit oder Straffälligkeit. Das hat sich inzwischen gewandelt. Frauen sind aufgrund von Elternzeit oder Care-Arbeit Erwerbseinbrüche nach wie vor gefährdeter, auch, weil sie häufiger Jobs im Niedriglohnbereich oder Minijobs haben.
Wie bereitet sich die Schuldnerberatung auf die Energiepreiserhöhungswelle vor?
Wir bereiten die Schuldnerberatungskräfte gerade darauf vor, dass bei den Entlastungspaketen die Pfändbarkeit nicht klar geregelt wurde. Da hat die Politik die sechs Millionen überschuldeten Menschen einfach im Gesetzgebungsverfahren vergessen. Das heißt, bei einer Kontopfändung haben viele Menschen von der Energiepauschale nichts gesehen auf ihrem Konto, weil das Geld für die Schuldentilgung drauf ging. Wir haben darum in den letzten Wochen Musteranträge fürs Gericht formuliert, die auch vielfach genutzt werden. Bei der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner, die ja später verabschiedet wurde, wurde die Unpfändbarkeit im Gesetz dann auch klar geregelt. Zum Glück. Aber natürlich sind 300 Euro Energiepreispauschale in vielen Fällen ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Was muss geschehen, um die sehr hohen Wartezeiten auf einen Schuldnerberatungstermin zu verringern?
Wir versuchen momentan, ganz viel über die Website „www.meine-schulden.de“ und viel Pressearbeit zu informieren. Beispielsweise dazu, wie Menschen eine passende Beratungsstelle in ihrer Nähe finden und wie sie die Wartezeiten sinnvoll nutzen können. Also hauptsächlich in Richtung Informationskampagne. Ich glaube, es wäre sehr gut, wenn auch die Bundesländer sich ein bisschen besser untereinander absprechen würden. Meines Wissens gibt es aktuell keine Kommunikation unter den Ländern, was aber in Anbetracht der Situation mehr als sinnvoll wäre. Denn in den letzten Jahren ist richtig viel passiert wegen Corona und der Energiekrise. Manche Bundesländer haben neue Beratungskonzepte gefördert, andere Härtefallfonds für Energieschulden aufgesetzt, wieder andere in den Nachwuchs an Beratungskräften investiert. Da wäre es doch wichtig, sich untereinander austauschen und zu berichten, was gut und was nicht funktioniert hat. Dass diese Kommunikation nicht stattfindet, halte ich für eine Katastrophe, denn es gibt richtig tolle Ansätze in einigen Bundesländern und der Austausch wäre ein großer Gewinn für alle – vor allem für die Ratsuchenden.
Ines Moers 2023, „In Deutschland wird sehr gut zurückgezahlt, da können sich alle darauf verlassen“, in: sozialpolitikblog, 12.01.2023, https://difis.org/blog/?blog=44 Zurück zur Übersicht
Ines Moers ist Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. in Berlin. Sie hat Sozialökonomie in Hamburg studiert. Nach fast zehn Jahren in der Wohnungslosenhilfe und mehreren Jahren in der Schuldner- und Insolvenzberatung widmet sie sich in ihrer aktuellen Position vor allem dem Wissenstransfer, der Vernetzung und der Aus- und Weiterbildung von Schuldnerberatungskräften.
Bei der Privatinsolvenz, die auch Verbraucherinsolvenz genannt wird, geht es um die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen Person. Deren Vermögen reicht nicht aus, um alle Forderungen ihrer Gläubiger zu erfüllen. Hier spricht man auch von Überschuldung. Rechtlich muss versucht werden, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Gläubiger und denen des zahlungsunfähigen Schuldners zu finden. Regelungen zum Verfahren enthält die Insolvenzordnung (InsO), hinzu kommen die Regelungen des Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsrechts (ZPO). Die Insolvenzordnung enthält spezielle Vorschriften zu den Rechten und Pflichten im Verfahren, beispielsweise, sich um eine geeignete Erwerbstätigkeit zu bemühen. Neben dem Insolvenzverfahren gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten, Schulden zu regulieren. Das kann z.B. der Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen sein oder ein Darlehen von einer Stiftung. Diese Möglichkeiten zu prüfen, ist Aufgabe der Schuldnerberatungsstelle.