Mind the gap – die geschlechtsbezogene Rentenlücke: Ursachen und politische Maßnahmen
Zwischen den Renten von Frauen und von Männern klafft eine deutliche Lücke. Im Jahr 2019 erhielten westdeutsche Frauen über alle Säulen der Altersabsicherung (gesetzlich, betrieblich, privat) hinweg 55 Prozent weniger Renteneinkommen als westdeutsche Männer, in Ostdeutschland betrug diese Lücke nur 23 Prozent (Hobler et al. 2021).
Betrachtet man ausschließlich gesetzliche Altersrenten, bei denen die geschlechtsbezogene Rentenlücke (gender pension gap) durch die leistungssteigernde Anerkennung von Sorgearbeiten deutlicher abgemildert wird, empfingen westdeutsche Frauen im Jahr 2020 knapp 40 Prozent weniger Rente als Männer, ostdeutsche 17 Prozent weniger. Bezieht man nur Rentenneuzugänge ein, betrug die Rentenlücke knapp 35 Prozent (Westdeutschland) bzw. 6 Prozent (Ostdeutschland) (eigene Berechnungen mit Deutsche Rentenversicherung 2021: S. 34-37 und 52-55). Wie an den Rentenneuzugängen deutlich wird, verringert sich die Rentenlücke zwar, allerdings ist sie besonders in Westdeutschland weiterhin beträchtlich. In Ostdeutschland ist dagegen ihr Verschwinden absehbar – was allerdings nicht nur an den höheren Renten der ostdeutschen Frauen liegt, die relativ kontinuierliche Erwerbsverläufe aufweisen, sondern auch an den sinkenden Renten der ostdeutschen Männer.
Der direkte Schluss von individuellen Rentensprüchen auf Armut verbietet sich zwar, da es weitere Einkommensquellen im Alter gibt und Armut auf Haushaltsebene gemessen wird, also unter Einbezug des Einkommens etwa eines Partners. Dennoch stellen geringe individuelle Rentenansprüche ein Problem dar. Neben der erhöhten Armutswahrscheinlichkeit, die sich in höheren Armutsquoten bei älteren Frauen niederschlägt, bedeuten geringere eigene Rentenansprüche zudem, dass Frauen häufig finanziell von ihren Ehepartnern abhängig sind. Neben angemessen hohen wären also auch eigenständige, also unabhängige eigene Renteneinkommen von Frauen erstrebenswert.
Erwerbsverläufe von Frauen: diskontinuierlich und geringer bezahlt
Die Ursachen für die in Deutschland im europäischen Vergleich sehr große Lücke zwischen den Renten von Frauen und denjenigen von Männern sind in den unterschiedlichen Erwerbsbiographien von Frauen und Männern ebenso zu finden wie in den institutionellen Merkmalen des deutschen Rentensystems. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass Rentenansprüche sehr eng an Erwerbstätigkeit geknüpft sind – aus durchgängigen Erwerbsbiographien in (sozialversicherungspflichtiger) Beschäftigung mit hohen Einkommen resultieren auch hohe Altersrenten. Die Erwerbsverläufe von Frauen, insbesondere Müttern, folgen diesem Normalmodell meist nicht oder in geringerem Maße, was Nachteile für ihre Alterssicherung hat.
Mit dem in Deutschland lange vorherrschenden Familienmodell des männlichen Allein- oder Haupternährers sind bzw. waren vor allem Frauen für Familienaufgaben zuständig – hier zeichnet sich ein allmählicher Wandel ab. Im Falle der Elternschaft sind also erstens sie es, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen. Die lückenhaften Erwerbsbiographien gehen mit weniger Beitragsjahren in der Altersvorsorge sowie einer flacheren Lohnentwicklung über den Lebenslauf einher. Frauen sind zweitens besonders nach einer familienbedingten Unterbrechung häufig nur in Teilzeit tätig. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind deswegen geringer oder sie leisten erst gar keine, wie bei Minijobs. Drittens gehen Frauen im deutschen, stark nach Geschlecht segregierten Arbeitsmarkt oft Berufen nach, die schlechter entgolten werden als typische Männerberufe, und in denen betriebliche Alterssicherung weniger weit verbreitet ist. Auch das schmälert die für die Altersvorsorge geleisteten Beiträge.
Dies alles wird bei Weitem nicht dadurch ausgeglichen, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung Erziehungs- und Pflegeaufgaben teilweise anerkannt werden und rentensteigernd wirken, etwa durch Entgeltpunkte für Erziehung und privat geleistete Pflege. Immerhin hat die Erwerbsbeteiligung von Frauen in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen und die geschlechtsbezogene Rentenlücke ist dementsprechend kleiner geworden. Einige der Veränderungen, die seit der Jahrtausendwende im deutschen Rentensystem vorgenommen wurden, befördern die Ungleichheit der Renten zwischen Männern und Frauen jedoch eher: Der Wert der mit den genannten Anerkennungsmechanismen ausgestatteten gesetzlichen Rente ist durch dämpfende Faktoren in der Rentenformel gesunken; gleichzeitig gibt es in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, deren Bedeutung mit staatlicher Unterstützung wächst, keine solchen Anerkennungsmechanismen. Der gleichzeitig erfolgte Ausbau der Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten in der Rente wird dadurch in seiner Wirkung eingeschränkt.
Gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit
Die oft geringen Renten von Frauen im Vergleich zu Männern sind ungerecht, weil sie auf die systematische Benachteiligung von Frauen im Erwerbs- und Sozialsystem zurückzuführen sind und die familiale (Sorge-)Arbeit von Frauen, die gesellschaftlich unverzichtbar ist, bestrafen bzw. in nicht genügendem Maße anerkennen. Ansätze zu Veränderungen sind – den erwähnten Ursachen entsprechend – sowohl im Rentensystem als auch auf dem Arbeitsmarkt zu suchen. Die Hinterbliebenenrente, mit der nach dem Tod eines Ehepartners ein Teil von dessen Rente an die überlebende Partnerin weitergezahlt wird (und auch umgekehrt), ist zwar vor allem für derzeitige Rentnerinnen (und zum Teil auch Rentner) ein zentraler Baustein ihrer Absicherung. Sie ist aber keine eigenständige und unabhängige Leistung.
Alternativ zur Hinterbliebenenrente ermöglicht es das bisher freiwillige und kaum genutzte Rentensplitting, die Rentenansprüche von Ehepartner*innen, ähnlich wie beim Versorgungsausgleich nach Scheidung, vorab zu Lebzeiten aufzuteilen. Das Rentensplitting ist aber umstritten, da es unter derzeitigen Bedingungen zu fragwürdigen Ergebnissen führt und die existierenden Hinterbliebenenrenten in vielen Konstellationen unterm Strich höher sind. Ähnliches gilt für die 2021 eingeführte „Grundrente“, die einen kompliziert berechneten Rentenzuschlag für Personen mit langen Versicherungszeiten und -beiträgen darstellt. Tatsächlich profitieren viele Frauen von dem mit durchschnittlich 75 € nicht sehr üppigen Rentenzuschlag. Wegen der strengen Bezugsbedingungen (Beitragszeiten, Mindestschwellen der Beiträge) sowie der den Partner einbeziehenden Einkommensprüfung sind aber viele Frauen von der Leistung ausgeschlossen, nämlich diejenigen mit sehr langen Unterbrechungen, vielen Jahren in Minijobs und gut verdienenden Partnern.
Um die geschlechtsbezogene Rentenlücke weiter zu verringern, müsste also vermutlich weniger an den Symptomen, sondern den Ursachen des Problems angesetzt werden – der Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen. Eine aufschlussreiche Simulationsstudie (Frommert/Lizon 2017) zeigt, dass die derzeitige Anerkennung von privat geleisteter Erziehungs- und Pflegearbeit im deutschen Rentensystem durchaus mit derjenigen in skandinavischen Ländern mithalten könnte – wenn deutsche Frauen nach kürzeren familienbedingten Unterbrechungen zügig auf den Arbeitsmarkt zurückkehrten und danach eine begrenzte Zeit in „guter“ Teilzeit (von etwa 75 Prozent) arbeiten würden. Dies ist aber bisher oft nicht der Fall.
Über die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen zu sprechen, heißt gleichzeitig, von der Beteiligung der Männer an Sorgearbeiten nicht zu schweigen. Zwar können und sollten Infrastrukturen zur Pflege und Kindererziehung in Quantität und Qualität weiter ausgebaut werden. Eine völlige Auslagerung von Sorgearbeiten aus der Familie ist aber nicht realistisch und erstrebenswert. Frauen müssen durchgängigere Erwerbsverläufe mit höherem Erwerbsumfang und in besser bezahlten Positionen ermöglicht werden – und gleichzeitig sollten unbezahlt geleistete Sorgearbeiten und das mit ihnen verbundene Erwerbsrisiko auf viele, auch männliche Schultern verteilt werden. Erst dann wird das Verschwinden der geschlechtsbezogenen Rentenlücke in greifbare Nähe rücken.
Literatur
Deutsche Rentenversicherung (2021): Rentenversicherung in Zahlen 2021. Berlin: Deutsche Rentenversicherung Bund.
Frommert, Dina; Lizon, Marcel (2017) Teilzeitarbeit neben Kindererziehung – Auswirkungen auf die gesetzliche Rente. Deutsche Rentenversicherung, 72(3): 273-291.
Hobler, Dietmar; Pfahl, Svenja; Schubert, Lisa (2021): Gender Pension Gap bei eigenen Alterssicherungsleistungen 1992–2019. WSI GenderDatenPortal.
https://www.wsi.de/data/wsi_gdp_2021-04-06_EK-PensionGap-01.pdf (Zugriff 17. Dezember 2021).
Simone Scherger 2022, Mind the gap – die geschlechtsbezogene Rentenlücke: Ursachen und politische Maßnahmen, in: sozialpolitikblog, 02.06.2022, https://difis.org/blog/?blog=1 Zurück zur Übersicht
Simone Scherger, Prof. Dr., Soziologin und Professorin für lebenslauforientierte Sozialpolitik am SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen sowie Gründungsmitglied des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS). Forschungsschwerpunkte: Lebensläufe und Sozialpolitik, Alter(n) und Alterssicherung, Generationen und soziale Ungleichheit.
Bildnachweis: WFB Bremen/Jonas Ginter