sozialpolitikblog
Ein zerkratzter Sticker mit der Aufschrift "Arbeit, Angst, Konsum" klebt an einer Laterne. Das Foto ist Schwarzweiß.
Werner Eichhorst, 09.06.2022

Befristung, Teilzeitarbeit und Minijobs – Wird atypische Beschäftigung das neue Normal?

Auf Europas Arbeitsmärkten herrscht die Vielfalt: In den letzten drei oder vier Jahrzehnten haben sich die unterschiedlichsten Erwerbsformen etabliert. Je nach Land haben sich die verschiedensten Vertragstypen entwickelt und an Gewicht gewonnen.


Dies gilt für ein ganzes Bündel sogenannter atypischer Erwerbsformen wie befristete Arbeitsverträge, Zeitarbeit, marginale Teilzeit (in Deutschland geringfügige Beschäftigung bzw. Minijob), Arbeit auf Abruf oder verschiedene Formen der (Solo)Selbstständigkeit, auch könnte man gering entlohnte Arbeitsverhältnisse zur atypischen Beschäftigung in einem weiteren Sinne zählen. Die Qualität und Quantität der atypischen Beschäftigung variieren zwischen Ländern und im Vergleich über die Zeit, aber auch über Berufsgruppen oder Wirtschaftszweige hinweg deutlich, so dass nicht jede Form der atypischen Beschäftigung als ‚prekär‘ bezeichnet werden kann. Neben regulatorischen Veränderungen, etwa der Liberalisierung von Zeitarbeit und befristeter Beschäftigung sowie geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, sind vor allem technologische und betriebliche Faktoren für die tatsächliche Verbreitung atypischer Erwerbsformen entscheidend, etwa die Neigung zur Auslagerung von Arbeit an Zulieferer und die Ersetzbarkeit von Arbeitskräften auf dem externen Arbeitsmarkt.

Gerade die selbstständige Erwerbstätigkeit, nicht-sozialversicherte Tätigkeiten mit geringen oder variablen Arbeitszeiten und Arbeitsverhältnisse ohne klassische Arbeitsverträge sind aus Sicht der Sozialpolitik von besonderem Interesse, da sie außerhalb der arbeits- und sozialrechtlichen Regulierung traditioneller Beschäftigungsverhältnisse angesiedelt sind. Befristete Arbeitsverhältnisse oder Teilzeittätigkeiten sind zwar als abhängige Beschäftigungsformen prinzipiell besser abgesichert, können aber aufgrund kurzer Dauer oder geringer Einkünfte in verminderten oder unzureichenden Sicherungsansprüchen resultieren. Alle Formen hoch flexibler oder atypischer Beschäftigung sind somit für die Erforschung und Gestaltung der Sozialpolitik relevant, da sie potenziell größere Sicherungslücken als Normalarbeitsverhältnisse aufweisen.


Muster und Logiken atypischer Beschäftigungsverhältnisse

Es wird bereits seit längerer Zeit intensiv zu den Mustern atypischer Beschäftigung und den mit ihr verbundenen Konsequenzen für Arbeitsbedingungen, berufliche Weiterentwicklung, Gesundheit, Familiengründung oder soziale Absicherung geforscht. Für viele europäische Länder auf nationaler Ebene und international-vergleichend ist so ein recht umfassender Bestand an Erkenntnissen hervorgebracht worden. Damit hat sich auch ein vergleichsweise breiter Konsens über die ‚Logik‘ atypischer Beschäftigung, also ihre Ursachen und Wirkungen herauskristallisiert.

Das bedeutet aber nicht, dass diese Fragen endgültig geklärt sind. Während lange Zeit die Entwicklung in Richtung der weiteren Verbreitung atypischer Beschäftigung als „Einbahnstraße“ fortgesetzter Destandardisierung und Deregulierung verstanden worden ist, verbunden auch mit einer tiefgreifenden Dualisierung von Arbeitsmärkten, sind diese stilisierten Fakten im Lichte jüngerer Erkenntnisse zu hinterfragen. Zum einen lassen sich auch in Deutschland in den letzten Jahren Reformen verzeichnen, die zu einer Reregulierung mancher Formen der atypischen Beschäftigung geführt haben, etwa striktere Regeln bei der Zeitarbeit oder die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes, während etwa die geringfügige Beschäftigung und die (Solo)Selbstständigkeit bis dato wenig modifiziert wurden.


Trend zur Reregulierung

Dieser Trend zur Reregulierung lässt sich auch im europäischen Umfeld konstatieren, wo etwa befristete Arbeitsverträge und selbstständige Tätigkeiten Gegenstand schrittweiser Neuregelungen waren – bei teilweiser Deregulierung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen im Hinblick auf den Kündigungsschutz. Auch wurden teilweise die Regeln zur Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherungssystemen ausgeweitet, welche gerade die atypische Beschäftigung beeinflussen. Zum anderen verändern sich unter veränderten institutionellen, technischen und ökonomischen Bedingungen die Gestalt und die tatsächliche Nutzung von flexiblen Arbeitsformen. Dies lässt sich mit der bislang beobachtbaren, vor allem aber perspektivisch weiter wachsenden Rolle von Online-Plattformen und damit verbundenen selbstständigen Tätigkeiten oder mit der wachsenden Rolle von grenzüberschreitenden, sowie hybriden Arbeitsverhältnissen illustrieren.

Mit Blick auf die dynamische Entwicklung der Arbeitsmärkte und der betrieblichen Arbeitswelten ist keinesfalls zu erwarten, dass bekannte und gut dokumentierte typische und atypische Erwerbsformen unverändert fortbestehen. Sie unterlegen einem Wandel, der genauer analysiert und konzeptionell gefasst werden müsste. Dies gilt nicht nur für den Einsatz von unterschiedlichen Formen der ‚atypischen‘ Beschäftigung, sondern auch für flexible Arbeitsformen innerhalb von Normalarbeitsverhältnissen und damit im Rahmen vergleichsweise stabiler betrieblicher Strukturen. Ein wesentlicher Aspekt könnte gerade auch die Frage der kombinierten Nutzung von verschiedenen Formen interner und externer Flexibilität und damit die laufende (Re)Definition von Betriebsgrenzen oder Abgrenzungsfragen innerhalb der Betriebe sein.

Ein neues Verständnis atypischer Beschäftigung

Künftige Forschung könnte in diesem Feld also darauf ausgerichtet werden, die Verbreitung, Ausgestaltung und Konsequenzen von unterschiedlichen Erwerbsverhältnissen im Lichte der jüngsten Entwicklungen neu zu vermessen und zu typisieren. Deshalb ist es wichtig, die empirische Gestalt und den Einsatz der verschiedenen Erwerbsformen auf der Grundlage aktueller Datengrundlagen empirisch zu untersuchen. Dabei sind vor allem die Veränderungen über die Zeit am deutschen Arbeitsmarkt und in anderen Ländern von Bedeutung, die sich aus den Transformationen in den Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt im Sinne einer De-Standardisierung und möglicherweise auch Re-Standardisierung der Erwerbsformen ergeben. Damit dürfte auch, in Abhängigkeit von den empirischen Befunden, die Notwendigkeit verbunden sein, die bislang verwendete Begrifflichkeit zu den Erwerbsformen zu überprüfen und zu aktualisieren. Möglicherweise wird es durch die Veränderungen der letzten Jahre erforderlich, ein neues Verständnis von ‚typischer‘ und ‚atypischer‘ Beschäftigung zu erreichen, zumal auch innerhalb der Normalarbeitsverhältnisse neue Formen der Flexibilität und Veränderung Einzug gehalten haben, etwa die weiter gewachsene zeitliche und örtliche Flexibilität sowie die zumindest partielle Auflösung fester organisatorischer Strukturen und damit einhergehend höhere Anforderungen an die Selbstorganisation auch der abhängig Beschäftigten.

Dabei sind sowohl international vergleichende als auch historisch-vergleichende sowie sektoral oder berufsgruppen-vergleichende Studien denkbar. Das Wechselverhältnis zwischen Regulierung und Nutzung der Erwerbsformen lässt sich damit genauer untersuchen. Beispielsweise könnte eine Betrachtung sektoraler Beschäftigungsstrukturen über die Zeit und im Vergleich von Wirtschaftszweigen interessante Erkenntnisse bieten. Neben klassischen Industriesektoren sind hierbei vor allem die verschiedenen Bereiche des Dienstleistungssektors interessant, nicht zuletzt die heterogene Gruppe privater Dienstleistungen, die von wissensintensiven Expertentätigkeiten bis zu einfachen Dienstleistungen reicht, aber auch der große, in sich wiederum sehr heterogene Bereich der öffentlichen und sozialen Dienstleistungen.


Werner Eichhorst 2022, Befristung, Teilzeitarbeit und Minijobs – Wird atypische Beschäftigung das neue Normal?, in: sozialpolitikblog, 09.06.2022, https://difis.org/blog/?blog=7

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