Regulierung von Plattformarbeit: Für wen und wie?
Plattformarbeit ist oft prekär. Eine neue Richtlinie der EU soll den Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitenden klären und sichern. Wie die Arbeitenden selbst, Plattformanbieter, Gewerkschaften und andere Stakeholder auf die Regulierung und soziale Absicherung blicken, hat ein Forschungsprojekt erkundet.
Immer mehr Menschen nutzen Internetplattformen, um Geld zu verdienen – sei es mit IT-Freelancing, mit Handwerksarbeiten oder mittels der nicht mehr aus dem öffentlichen Stadtbild wegzudenkenden Lieferdienstleistungen. Die Zahl dieser Personen nimmt in Deutschland wie in allen anderen europäischen Ländern zu. Bereits für 2025 wird eine Zahl von 43 Millionen sogenannten „Plattformarbeitenden“ in der EU prognostiziert (Barcevicius et al. 2021) – eine Verzehnfachung gegenüber der für 2012 verzeichneten 4,3 Millionen Plattformarbeitenden.
Attraktiv werden derartige Tätigkeiten für die meisten Plattformarbeitenden, weil es sich dabei um recht einfach zu realisierende sowie orts- und zeitflexible Tätigkeiten handelt. Der Einstieg ist niedrigschwellig, oft genügt eine Anmeldung auf einer Website. Plattformarbeit wird weit überwiegend auf selbstständiger Basis und im Nebenerwerb erbracht. Hierin liegen zugleich die Risiken und Unsicherheiten von Plattformarbeit: Als Selbstständige können Plattformarbeitende auf viele Schutzmechanismen des deutschen Wohlfahrtsstaates nicht zurückgreifen, denn diese sind mit abhängiger Beschäftigung verknüpft (Beckmann et al. 2024). Daher wird vielfach eine lückenhafte und unzureichende soziale Absicherung von Plattformarbeitenden diskutiert, beispielsweise mit Blick auf die Altersvorsorge. Bereits beim Digital-Gipfel 2020 sprach sich etwa Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine „sozial verantwortliche Regulierung der digitalen Arbeitswelt unter besonderer Berücksichtigung der Plattformökonomie aus“ (BMAS 2020). Abgesehen von vereinzelten nationalen Ansätzen wie dem ‚Rider-Gesetz‘ (‚Ley Riders‘) in Spanien, das Plattformen zur Festanstellung ihrer Fahrer*innen verpflichtet, fehlte es bisher jedoch an einer umfassenden Gesetzgebung.
Die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
Das soll sich nun ändern: am 24. April 2024 hat das EU-Parlament die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verabschiedet. Initial im Dezember 2021 von der Europäischen Kommission als Entwurf vorgelegt, wurde das Gesetzgebungsverfahren mit fortschreitender Zeit immer kontroverser und zog zunehmend Aufmerksamkeit auf sich – nicht zuletzt aufgrund der Enthaltungen unter anderem von Deutschland und Gegenstimmen wie etwa Frankreich, wo sogar eine Einflussnahme durch den US-Fahrdienstvermittler Uber unterstellt wurde.
Der Geltungsbereich der nun finalen Richtlinie ist weit gefasst und gilt für alle „digitalen Arbeitsplattformen“, die Plattformarbeit sowohl online als auch vor Ort in der Europäischen Union organisieren, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung. Kernstück und Hauptanliegen der Richtlinie ist die Auseinandersetzung mit dem wohl am heftigsten diskutierten Aspekt der Plattformarbeit – dem Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitenden. Eine Beschäftigungsvermutung liegt dann vor, wenn die Plattformen Kontrolle über die Arbeitenden ausüben (Piasna 2024: S. 574). Sie sollen die Kriterien und Standards definieren, nach denen eine solche Kontrolle von Plattformen vorliegt. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen: die Nationalstaaten müssen klären, welche Kriterien für die Statusfeststellung gelten. Die Plattformen sind dann im Streitfall in der Pflicht zu beweisen, dass die Kriterien nicht erfüllt werden und es sich um Selbstständigkeit handelt.
In einem wesentlichen Aspekt versucht die Richtlinie also eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie darüber zu erreichen, dass den dort Tätigen ein Zugang zu abhängiger Beschäftigung ermöglicht wird. Dabei wird bislang jedoch den Ansprüchen und Erwartungen dieser Personen an gute Arbeit bisher wenig Gehör geschenkt. Das ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass diese digitalen Belegschaften sich nur erschwert miteinander austauschen und ihre Interessen vorbringen können. Unklar bleibt bisher auch, wie traditionelle und neue Stakeholder in der Arbeitswelt Regulierungsansätze wie die Plattformrichtlinie und ihre möglichen Auswirkungen auf die Regulierung von Plattformarbeit bewerten. Im Zuge des Projekts „Plattformökonomie und soziale Sicherung“ (PlaSoSi), welches von Dezember 2021 bis November 2024 im Rahmen des FIS-Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung gefördert wird, haben wir sowohl Plattformarbeitende als auch unterschiedliche Stakeholder interviewt, um deren Perspektiven auf die Regulierung von Plattformarbeit zu untersuchen.
Was sagen Plattformarbeitende über ihre Arbeitsverhältnisse?
In einer Online-Befragung von 719 Plattformselbstständigen in Deutschland zeigen sich insgesamt eher geringe Ansprüche an Regulierung. Stattdessen gibt es eine ausgeprägte Präferenz für Eigenverantwortung. Unabhängig von rechtlichen Aspekten und Diskussionen über Scheinselbstständigkeit würde nur eine kleine Minderheit der befragten Plattformarbeitenden lieber angestellt statt selbstständig sein. Damit geht ein geringes Vertrauen in die staatlichen Institutionen der sozialen Sicherung einher. In vertiefenden Interviews mit Plattformarbeitenden zeigten sich eine Desillusionierung gegenüber sozialpolitischen und regulatorischen Maßnahmen sowie eine gewisse Resignation gegenüber den Institutionen der sozialen Sicherheit und der Arbeitsregulierung als Ganzes. Ihre eigene soziale Absicherung nehmen die Befragten oft nicht als besonders problematisch wahr. Entweder weil sie der Meinung sind, selbst ausreichend gut vorsorgen zu können oder weil Plattformarbeit eine Nebenbeschäftigung ist und die Sicherung über eine andere (Haupt)Erwerbstätigkeit erfolgt.
Die soziale Sicherung für Selbstständige ist schon lange in der Diskussion. Bis heute sind die im Koalitionsvertrag festgesetzten Pläne zur Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige jedoch nicht umgesetzt. Die Plattformarbeitenden empfinden die Bemühungen der Regierung, Rahmenbedingungen der Plattformarbeit zu verbessern, als schwerfällig.
Was sagen Stakeholder zur Regulierung der Plattformarbeit?
Ebenso wie Plattformarbeitende beklagen auch Stakeholder, mit denen wir zehn Experteninterviews geführt haben, eine Schwerfälligkeit bisheriger Regulierungsbemühungen. Dazu gehörten von Wirtschaftsverbänden über Gewerkschaften und Selbstständigen-Organisationen bis hin zu Plattformbetreibern verschiedene Akteure. Sie verweisen auf die Vielfalt der Tätigkeiten innerhalb der Plattformökonomie und den unterschiedlichen Bedarfen an sozialer Sicherheit. Während die Hoffnungen groß waren (und immer noch sind), dass die Richtlinie eine gute Grundlage für die Verbesserung des Sozialschutzes für Plattformarbeiter bietet, gibt es jedoch Ambivalenzen in der Bewertung der Regulierungsmaßnahmen der Richtlinie: Einige der von uns interviewten Stakeholder fordern Offenheit für alternative Regelungen, etwa dem Modell der Digitalen Sozialen Sicherung (Weber 2020). Andere verweisen darauf, dass der Sozialschutz innerhalb der traditionellen dualen Struktur von abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit funktioniere und die Probleme in der sozialen Absicherung Plattformarbeitender mit einer korrekten Statusfeststellung behebbar sind.
Auch in Bezug auf die Altersabsicherung gehen die Meinungen der verschiedenen Stakeholder auseinander. Insbesondere die Wirtschafts- und Selbstständigenverbände sind skeptisch gegenüber der Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige und im speziellen Plattformarbeitende. Andere Akteure hingegen – und dies gilt vor allem für Gewerkschaften – befürworten eine solche obligatorische Altersvorsorge ohne individuelles Opt-out.
Ebenso gehen auch die Meinungen darüber auseinander, welche Auswirkungen die neue Richtlinie haben wird: Einige Akteure befürchten, sie könne die Geschäftsmodelle der Plattformen und damit auch den Markt stören. Andere sind skeptisch, ob sie überhaupt Wirkung entfaltet – etwa ob ein relevanter Anteil Plattformarbeitender von einer Beschäftigungsvermutung profitieren wird. Die Plattformunternehmen haben unterschiedliche Kenntnis der Richtlinie und messen ihr je nach Geschäftsmodell unterschiedlich viel Relevanz zu. So sehen sich die von uns befragten Plattformbetreiber überwiegend als reine Vermittler zwischen Arbeitsauftrag und Arbeitenden und folglich als von der Richtlinie unbetroffen – eine Argumentationskette, die Plattformunternehmen bereits länger aufbauen (Beckmann & Hoose 2022) und an der sie nun vor dem Hintergrund des Richtlinienbeschlusses weiter festhalten. Der Richtlinienbeschluss bezieht sich nämlich auf digitale Arbeitsplattformen, die „eine wichtige Rolle bei der Abstimmung zwischen der Nachfrage nach der Dienstleistung und dem Arbeitsangebot der Einzelperson“ innehaben, also beispielsweise Preise oder Arbeitszeiten festlegen.
Ungeachtet aller Meinungsverschiedenheiten halten nahezu alle Stakeholder, den Schutz aller Erwerbstätigen für notwendig– insbesondere in Anbetracht der zunehmend verbreiteten Formen von Mischbeschäftigung und Mehrfachbeschäftigung. So fordern alle Akteure eine differenzierte Regulierung angesichts der Vielfältigkeit von Plattformarbeit und betonen, dass eine ‚one-size-fits-all‘-Lösung dieser Vielfalt nicht gerecht werden wird.
Was wird wichtig bei der Umsetzung der EU-Richtlinie?
Aus Sicht der befragten Akteure wird die Wirksamkeit der Richtlinie letztlich davon abhängen, ob es gelingt, der Vielfalt der Plattformarbeit und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Plattformbeschäftigten nach sozialer Sicherheit gerecht zu werden. Diese können sowohl in Schutz vor Ausbeutung und Prekarität im Bereich des Clickworking wie im Erhalt von unternehmerischen Freiheiten im Bereich hochqualifiziertes Freelancing liegen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke unterstreicht, wird es nun darum gehen, den „im Koalitionsvertrag vereinbarten Stakeholderdialog im Rahmen der Umsetzung der Plattform-Richtlinie durch[zu]führen“ (Bundesregierung 2024). Um faire und gerechte Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie zu gewährleisten, ist ein umfassender politischer Rahmen notwendig, der klare Definitionen, Transparenz im Management von Algorithmen und einen verpflichtenden sozialen Schutz für alle Erwerbstätigen beinhaltet. Die Richtlinie kann als erster notwendiger Schritt in diese Richtung gesehen werden – im Prozess ihrer Umsetzung ist, mit den Worten der Befragten, Offenheit für neue Ansätze jenseits des Tellerrandes der traditionellen Struktur von abhängig Beschäftigten/Pflichtversicherten und Selbstständigen/freiwillig Versicherten gefragt.
Die hier vorgestellten Erkenntnisse unterstreichen die Bedeutung eines kontinuierlichen Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, um einen besseren Zugang zu sozialer Absicherung für alle Plattformarbeitenden – und insbesondere für die vielen Selbstständigen unter ihnen – zu gewährleisten. Die Umsetzung der Richtlinie bleibt ein dynamischer Prozess, den es fortwährend zu beobachten gilt und bei dem die sich wandelnden Perspektiven der Plattformarbeitenden sowie der beteiligten Stakeholder berücksichtigt werden müssen. Hier liegen Chancen: Einerseits kann die soziale Sicherungslage von Plattformarbeitenden verbessert werden, andererseits kann hier die Akzeptanz der Institutionen der sozialen Sicherung gefestigt werden.
Die Abschlussveranstaltung des Projekts PlaSoSi findet am 15.11.2024 online statt.
Literatur
Barcevicius, E., Gineikyte-Kanclere, V., Klimaviciute, L. & Ramos Martin, N. (2021): Study to support the impact assessment of an EU initiative to improve the working conditions in platform work. Brüssel. Europäische Kommission.
Beckmann, F./Hoose, F. (2022): From loopholes to deinstitutionalization: the platform economy and the undermining of labor and social security institutions. Partecipazione e Conflitto 15(3): 800–826. https://doi.org/10.1285/i20356609v15i3p800
Beckmann, F./Hoose, F./Obereiner, L./Topal, S. (2024): Casualization of work, free riding and institutional distrust: Explaining social protection preferences of platform workers in Germany. Zeitschrift für Sozialreform 70(3) (im Erscheinen).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2020): Plattformökonomie. „Wir brauchen einen fairen Ordnungsrahmen“. Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft. https://www.denkfabrik-bmas.de/schwerpunkte/plattformoekonomie/digital-gipfel-2020 (zuletzt abgerufen am 16.08.2024).
Bundesregierung (2024): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke – Drucksache 20/12039 – Arbeitsbedingungen bei Plattformarbeit.
Piasna, A. (2024): Digital labour platforms and social dialogue at EU level: How new players redefine actors and their roles and what this means for collective bargaining. Soc. Policy Adm 58(4): 568–582.
Spasova, S./Marenco, M. (2023): The politics behind EU legislation on platform work: Institutional synergies and a novel constellation of players. In: Vanhercke, B., Sabato, S. & Spasova, S. (Hrsg.), Social policy in the European Union: State of play 2022. Brussels: ETUI, 69-89.
Serkan Topal und Fabian Hoose 2024, Regulierung von Plattformarbeit: Für wen und wie?, in: sozialpolitikblog, 17.10.2024, https://difis.org/blog/?blog=134 Zurück zur Übersicht
Serkan Topal, M.A., ist Soziologe und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Duisburg-Essen. Im Rahmen von Forschungsprojekten am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) sowie am Institut für Soziologie (IfS) beschäftigt er sich mit Fragen der Regulierung von Plattformarbeit sowie mit den Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie. Schwerpunkt seines Promotionsvorhabens ist Autonomie bei und von Arbeit vor dem Hintergrund finanzieller Unabhängigkeit. Aktuelle Schriften: Between Autonomy and Heteronomy: Frugalism and its Ambivalent Relationship to Labour (ADAPT University Press).
Dr. Fabian Hoose ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des digitalen Wandels der Arbeitswelt, insbesondere bei digital ermöglichten Selbstständigkeiten, zum Beispiel Plattformarbeit und Content Creation. Er leitet gemeinsam mit Dr. Fabian Beckmann das Projekt „Plattformökonomie und soziale Sicherung“, welches im Rahmen des FIS Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung des BMAS gefördert wird.